Rentenbezug mit Wohnort in Mexiko

von
Wolfgang Pioch

Ich habe Rentenbeitraege bis Juni 2000 eingezahlt und habe ein Rentengutachten der BfA aus dem Jahr 2001.
Das 65. Lebensjahr wird im August 2019 erreicht. Das Gutachten besagt, dass ein Rentenbezug auch ab September 2016 moeglich ist, wobei sich die monatliche Rente um 10.8% reduzieren wuerde.
Wie und wo kann ich den entsprechenden Rentenantrag stellen (welche Dokumente sind einzureichen), wenn ich nicht in Deutschland lebe? Mein derzeitiger Wohnort (bis Ende 2016) ist in USA und ab Januar 2017 werde ich mich in Mexiko zur Ruhe setzen. Ich habe ein deutsches Bankkonto, auf das die monatliche Rente ueberwiesen warden kann.
Vielen Dank.

von
W*lfgang

Zitiert von: Wolfgang Pioch
Wie und wo kann ich den entsprechenden Rentenantrag stellen (welche Dokumente sind einzureichen), wenn ich nicht in Deutschland lebe?
Walter Pioch,

da gibt es einige Möglichkeiten. Zunächst, bei Auslandsaufenthalt sollte der Rentenantrag vielleicht 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden - wo:

- bei Aufenthalt im Ausland - mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist bei Mexiko nicht der Fall - bei der deutschen Vertretung/Konsulat, wird dann nach D weitergeleitet (Zuverlässigkeit?),

- direkt bei Ihrer letzten DRV, Papiervordrucke runterladen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/06_gesamt/R_formulare_node.html

und ausfüllen, abschicken oder über die deutsche Vertretung vor Ort erledigen lassen,

- über Ihre letzte Wohnsitzgemeinde in D (Versicherungsamt) das Antragsverfahren einleiten.

- bei besuchsweisem Aufenthalt in D natürlich auch hier bei der DRV oder Versicherungsämtern möglich, wenn Sie _rechtzeitig_ (2 Monate) vorher Kontakt aufnehmen ('kuckkuck, hier bin ich und will fix mal meine Rente beantragen' ...dafür wirft man sicher keine anderen Kunden aus dem Büro ;-))

- Antrag auch über Bevollmächtigte in D möglich

Erfahrungsgemäß ist der direkte Kontakt zur DRV oder über Bevollmächtigte in D der letztendlich bessere Weg (wenn partout kein persönliches Erscheinen möglich ist), um auch Nachfragen zum Antrag schneller abzuschließen.

Unterlagen zum Antrag:
- deutsche Renten(Sozial)versicherungsnummer
- Personalausweis oder Reisepass
- Angaben über Krankenversicherungen der letzten 30 Jahre
- Bankverbindung (BIC und IBAN)
- (deutsche) Identifikationsnummer für Steuern, falls vorhanden
- US-Versicherungsnummer, falls dort gearbeitet
- Geburtsurkunde eines/eigenen Kindes
- deutscher Rentenversicherungsverlauf *)

Gruß
w.

*) können Sie hier anfordern und wird an Ihre zuletzt gespeicherte Adresse übersandt (oder die eines Bevollmächtigten) – besteht die nicht mehr, müssen Sie die Auskunft schriftlich anfordern:

https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

Wäre _jetzt_ der 1. Schritt um zu sehen, ob wirklich aktuell alle Daten im Rentenkonto enthalten sind.

von
****

Da sie 2016 noch in den USA wohnen und D mit den USA ein SV-Abkommen hat, gilt:
Bei Wohnsitz in den USA und Fragen zum amerikanischen Recht oder zur Antragstellung ist zuständig:

Social Security Administration (SSA)
Office of International Operations - Totalization
P.O.Box 17049
Baltimore MD 21235 - 7049
Telefon: (001) 8007721213
Telefax: (001) 4105971800
Internet: www.ssa.gov

Experten-Antwort

Hallo Herr Pioch,

bei Aufenthalt in einem Abkommensstaat sollten Sie den Rentenantrag unter Hinweis auf die deutschen Versicherungszeiten beim Rentenversicherungsträger des Wohnstaates stellen. Der Träger im Ausland leitet den Antrag mit Ihren Nachweisen an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung weiter. Der Tag der Antragstellung im Wohnland gilt dann auch in Deutschland.

Bei Aufenthalt in einem sonstigen Staat (so genanntes vertragsloses Ausland) sollten Sie den Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) stellen, da hier bestimmte Personenstandsdaten gleich beglaubigt werden können. Von dort wird der Antrag an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung in Deutschland weitergeleitet.

Der Antrag kann auch unmittelbar bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.

von
=//=

Zitiert von: Wolfgang Pioch

Ich habe Rentenbeitraege bis Juni 2000 eingezahlt und habe ein Rentengutachten der BfA aus dem Jahr 2001.
Das 65. Lebensjahr wird im August 2019 erreicht. Das Gutachten besagt, dass ein Rentenbezug auch ab September 2016 moeglich ist, wobei sich die monatliche Rente um 10.8% reduzieren wuerde.
Wie und wo kann ich den entsprechenden Rentenantrag stellen (welche Dokumente sind einzureichen), wenn ich nicht in Deutschland lebe? Mein derzeitiger Wohnort (bis Ende 2016) ist in USA und ab Januar 2017 werde ich mich in Mexiko zur Ruhe setzen. Ich habe ein deutsches Bankkonto, auf das die monatliche Rente ueberwiesen warden kann.
Vielen Dank.

Rentengutachten? Sie meinen wohl eine Rentenauskunft. ;-)

Den Antrag schicken Sie dann an die DRV Bund in Berlin, so heißt die frühere BfA schon seit vielen Jahren.

von
zoran

Hallo W*lfgang.
wieder da?
Sehr schön

von
Lucky

So oft es mir meine Zeit erlaubt, schaue ich ins Forum, weil die Beiträge (meistens) sehr hilfreich sind. Deshalb: Schön, dass Sie wieder dabei sind, lb. W*lfgang!

von
Wolfgang Pioch

Vielen Dank an alle die so schnell und hilfreich geantwortet haben.
Schoene Gruesse,
Wolfgang Pioch

von
Schilas Mama

Zitiert von: zoran

Hallo W*lfgang.
wieder da?
Sehr schön

Hallöchen, habe ich auch gleich festgestellt.
UND - bin eine hocherfreute Seniorin !

Christina

von
W*lfgang

Zitiert von: Schilas Mama
Zitiert von: zoran
Hallo W*lfgang.
wieder da?Sehr schön

Hallöchen, habe ich auch gleich festgestellt.
UND - bin eine hocherfreute Seniorin !
Christina
Christina,

...eher nicht (einige werden aufatmen ;-)) Datenmanipulation steht nicht auf meiner Agenda, geschweige denn dünnbrettgebohrte WhatsApp-Kommentierungen noch zu ergänzen.

LG
w.

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