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rentenbezug nach 45 Versicherungsjahren

von olli08.12.2008 | 13:58
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Folgende Aussage hörte ich kürzlich in den Nachrichten: Man kann ohne Abzüge in Rente gehen, wenn man 45 Jahre gearbeitet hat oder mit dem 65. Lebensjahr. Offenbar ist dies ein neues Gerichtsurteil. Heißt das, dass ich (61 Jahre alt, männlich, habe 45 Versicherungsjahre vorzuweisen, z.Z. arbeitslos) mit 63 Jahren ohne Rentenabzüge in Rente gehen könnte? Danke für Ihre Antwortl

4 Antworten

Schadeam 08.12.2008 | 14:31
nein, das ist gelinde gesagt reiner Blödsinn! Da wurde in TV / Presse ein Urteil in ganz anderer Sache in einen falschen Zusammenhang gebracht. Für Sie (Jahrgang 1947?) hat das keinerlei Auswirkung, weil Sie die Altersrente für langjährig Versicherte mit 65 abschlagsfrei beziehen können (35 Versicherungsjahre sind dafür die Bedingung) und insofern die Verschiebung der Altersgrenzen über 65 hinaus für Sie bedeutungslos ist. Daher spielt auch die AR für besonders langjährig Versichert (heißt: ab 65 kein Abschlag, wenn 45 Jahre!) im konkreten Fall keine Rolle.
Wolfgangam 08.12.2008 | 19:56
> Frührentner Ist der Begriff im 'allgemein volkstümlichen' Sprachgebrauch nicht mit den Ivaliden-, BU/EU-, EM-Rente belegt ? Oder gilt der jetzt auch für vorgezogene Altersrenten ? ;-) Gruß w. ...tagesschau- Nachrichten setzten eben neue Maßstäbe für alt bekannte Begriffe ;-)
Karlam 09.12.2008 | 12:02
Ich bin Jahrgang 1945 und habe mit 13 Jahren angefangen zu arbeiten. Also weitaus mehr als 45 Jahre. Was gilt für mich? kann ich jetzt ohne Abzüge meine Altersrente beantragen? vielen Dank im Voraus für Ihre Rückantwort.
Augustam 09.12.2008 | 12:14
klar können Sie! (mit 65!!!) Sie sind mit Jahrgang 1945 absolut und überhaupt nicht von der (neuen)Anhebung der Altersgrenzen betroffen! Und haben leider mit Jahrgang 1945 auch kein Vertrauensschutz nach (altem Recht) galt bis 1941 geboren! Also nicht verunsichern lassen, es ist alles beim "Alten" geblieben. MfG August
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