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Rentenbezug nach Scheidung

von gisele31.05.2007 | 12:46
2051 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Unsere Scheidung war 1999. Mein Ex geht in diesem Jahr in Rente. Ich hab noch einige Jahre Berufstätigkeit vor mir. Erhalte die mir durch den Versorgungsausgleich zustehende Rente bereits, wenn er Rente bezieht oder erst dann wenn ich selber die Altergrenze erreiche? Alterdifferenz sind 21 Jahre. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In den bisherigen Beiträgen wurde bereits alles gesagt. Sie können sich auch unter dem Link

„Lexikon-Versorgungsausgleich“ weitere Inforationen hierzu holen.

6 Antworten

---am 31.05.2007 | 12:51
Warum sollten Sie jetzt schon eine Rente erhalten? Sie bekommen diese natürlich erst, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Rente erfüllen. Dazu zählt unter anderem auch das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze.
giseleam 31.05.2007 | 12:53
Danke für die Info. Mir war einfach nicht klar, ob ich diesen Anspruch auch erst mit erreichen des für mich relevanten Rentenalters habe. Sollte mein Ex Mann zu dem Zeitpunkt verstorben sein, entfällt dann mein Anspruch auf diese "Rente"? Vielen Dank
- - -am 31.05.2007 | 13:03
Nein! Auch nach dem eventuellen Tod Ihres Ex-Mannes haben Sie auch weiterhin Anspruch auf den VAG-Rentenanteil.
Lisaam 31.05.2007 | 12:57
Guten Tag. Ich gehe davon aus dass ein Versorgungsausgleich vor dem Familiengericht erfolgte anlässlich der Scheidung? Wenn Sie Anspruch auf Ihre eigene Rente haben, steht Ihnen auch dieser Anteil zu.
----am 31.05.2007 | 13:02
Ich gehe mal aufgrund Ihrer Fragestellung davon aus, dass Sie Rentenanwartschaften von Ihrem Ex übertragen bekommen. Heißt, Sie bekommen mehr aufgrund der Scheidung. Aus diesem Grunde ist es unerheblich, ob ihr früherer Ehemann verstirbt. Sie erhalten auf jeden Fall den Bonus auf Ihre Rente. Und das ein Leben lang. Hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
herbert pieperam 25.10.2007 | 10:38
wenn nach derscheidung mein renten anteil an meiner geschieden frau kriegt wieviel kriege ich wieder zurück wenn meine frau stirbt
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