Bitte klären Sie mit der für Sie zuständigen Rentensachbearbeitung ab, ob die Zeitrente zumindest bis zum Ende der Reha weitergezahlt wird. In der Regel sollte dies möglich sein, da die Kollegen zur Beurteilung, ob die Erwerbsminderung über Oktober hinaus fortbesteht, wahrscheinlich ohnehin die aktuellen med. Unterlagen der Reha-Maßnahme (Entlassungsbericht) brauchen.
Sollte der Rentenanspruch also (wenn auch kurzfristig bis zum Abschluss der Reha) weiter fortbestehen, ist von Ihrem Rentenversicherungsträger ein entsprechender Verlängerungsbescheid zu erteilen.
Ihr Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis ruht für die Dauer der Zeitrentengewährung. Sollte also seitens des Rentenversicherungsträgers festgestellt werden, dass also die bisher bewilligte Rente nicht mehr verlängert wird und ausläuft, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung, da in diesem Fall das Beschäftigungsverhältnis wieder "auflebt" und sie beim Arbeitgeber Ihre Stelle eigentlich wieder antreten müssten. Sollten Sie Ihre Arbeit dort jedoch aus gesundheitlichen Gründen trotz des Zeitrentenendes nicht ausüben können, wären dann von Ihnen mit Ihrem Arbeitgeber die arbeitsrechtlichen Dinge zu klären.