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Rentenbezug während der Reha

von silence01.06.2010 | 22:35
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wegen einer Krebserkrankung bin ich zur Zeit erwerbsgeminderter Rentner (befristet bis Oktober). Jetzt ist mir eine onkologische Reha bewilligt worden. Wird die Rente während der Rehazeit weiter gezahlt? Was ist nach Abschluss der Reha im August, muss ich sofort wieder zur Arbeit oder wird die Rente bis Oktober weitergezahlt? Ich möchte gerne wieder Arbeiten, kann aber, das steht jetzt schon fest, meine bisherige Tätigkeit nicht ausüben. Eine andere Tätigkeit wäre aber laut Auskunft der Ärzte auf jeden Fall möglich. Soll ich meinem Arbeitgeber jetzt schon mitteilen, dass ich nach der Reha im August wieder arbeiten will oder warte ich lieber ab?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte klären Sie mit der für Sie zuständigen Rentensachbearbeitung ab, ob die Zeitrente zumindest bis zum Ende der Reha weitergezahlt wird. In der Regel sollte dies möglich sein, da die Kollegen zur Beurteilung, ob die Erwerbsminderung über Oktober hinaus fortbesteht, wahrscheinlich ohnehin die aktuellen med. Unterlagen der Reha-Maßnahme (Entlassungsbericht) brauchen.

Sollte der Rentenanspruch also (wenn auch kurzfristig bis zum Abschluss der Reha) weiter fortbestehen, ist von Ihrem Rentenversicherungsträger ein entsprechender Verlängerungsbescheid zu erteilen.

Ihr Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis ruht für die Dauer der Zeitrentengewährung. Sollte also seitens des Rentenversicherungsträgers festgestellt werden, dass also die bisher bewilligte Rente nicht mehr verlängert wird und ausläuft, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung, da in diesem Fall das Beschäftigungsverhältnis wieder "auflebt" und sie beim Arbeitgeber Ihre Stelle eigentlich wieder antreten müssten. Sollten Sie Ihre Arbeit dort jedoch aus gesundheitlichen Gründen trotz des Zeitrentenendes nicht ausüben können, wären dann von Ihnen mit Ihrem Arbeitgeber die arbeitsrechtlichen Dinge zu klären.

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