Rentenbezugsmitteilung 2012 f. Finanzamt

von
Witwe69

Habe eine Frage, die mir meine Rentenanstalt nicht erklären kann. Ich bekomme ab November 2011 eine Witwenrente, die jeweils am Monatsende für den abgelaufenen Monat gezahlt wird.
Es geht nun um die Werte für das finanzamt für 2012. Diese Werte stimmen mit den einzelnen Monaten nicht überein.

Die Werte im einzelnen:
Habe im Jan nocheinmal die volle Rente bezogen brutto 1019,91 von Febr. - Juni mtl. 266,10 und ab Juli - Dez. 290,76 und im Januar 2012 noch eine Nachzahlung von 7,46.
In der Rentenbezugsmitteilung für das Finanzamt werden 3082,70 angegeben. Dies ist der Betrag einschließlich Nachzahlung aber ohne den Zahlbetrag f. Januar von 1019,91.
Warum ist der nicht dabei ?
Konnte man mir nicht beantworten, sollte die Bescheinigung so hinnehmen.
Aber was wenn diese sich im nachhinein als falsch rausstellt, dann muss ich beim Finanzamt nachzahlen oder muss vielleicht noch Bußgeld bezahlen, möchte doch nur das alles seine Ordnung hat.

von
Witwe69

P.S.
Dazu kommt aber wiederum dass die Beiträge für Kranken und Pflegeversicherung einschließlich des Januars ausgewiesen werden.

von
Agnes

Hallo Witwe,

Erklärungsversuch:
Im Steuerrecht gilt das Zuflussprinzip. Es kommt also nicht darauf an "für" welchen Monat eine Rentenzahlung gedacht ist sondern wann tatsächlich die Zahlung erfolgt ist.
Wurde die Rente für Januar 2012 (Sterbequartal) bereits im Jahre 2011 gezahlt, gehört dieser Betrag nicht in die Steuerbescheinigung für 2012 sondern in 2011.
Agnes

Experten-Antwort

Hallo Witwe69,

sofern die Werte in Ihrer Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt nicht korrekt dargestellt sind, bitten Sie die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers schriftlich um Überprüfung und lassen sich ggf. eine überarbeitete Bescheinigung erstellen.

von
DarkKnight RV

Hallo Witwe69,

ich glaube Agnes hat das ganze richtig dargestellt!

8-)

von
Gigi

Zitiert von: DarkKnight RV

Hallo Witwe69,

ich glaube Agnes hat das ganze richtig dargestellt!


Hier im Forum wird - zu Recht - immer darauf verwiesen sich an das Finanzamt zuwenden.
In diesem Falle geht es ja auch darum, ob die Bescheinigung richtig erstellt ist.
Die Fragestellerin erklärt, sie habe sich schon mit der Sachbearbeitung in Verbindung gesetzt. Als Antwort von dort: "keine Ahnung".
Hier im Forum: "keine Ahnung", wenden sie sich an die Sachbearbeitung.
Das ist wie bei der früheren Fernseh-Serie "Buchbinder Wanniger".
Ich glaube auch die Ausführungen von @Agnes sind wohl zutreffend.

Gigi

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