Wieder Ausführungen bezüglich Rentensteuer, auch wenn dies manche hier
zur Verzweiflung bringt.
Erst heute erhalten von der Staatsregierung:
RENTENBEZUGSMITTEILUNGSVERFAHREN:
"Wie sie bereits wissen, werden die Rentenbezugsmitteilungen vom Bundes-
zentralamt für Steuern an die Finanzbehörden der Länder weitergeleitet, die die
Mitteilungen automationsgestützt auswerten.
In Bayern werden die maschinellen Auswertungsläufe vom Rechenzentrum
der Steuerverwaltung im Bayerischen Landesamt für Steuern durchgeführt.
Die Ergebnisse der Auswertung werden den Finanzämtern anschliessend in
elektronischen Falllisten zur Verfügung gestellt.
Sie können davon ausgehen, dass nur Fälle mit steuerlicher Relevanz an die
Finanzämter zur personellen Bearbeitung weitergeleitet werden.
Ein direkter Datenaustausch zwischen den Mitteilungspflichtigen und den
Finanzämtern ist nicht vorgesehen.
Unabhängig werden die Finanzämter die Möglichkeit haben, auf die Daten der Rentenbezugsmitteilungen der Steuerpflichtigen ihres Zuständigungsbereichs
zuzugreifen.
Ich hoffe, ihre Fragen abschließend geklärt zu haben.
Gez.-------Oberregierungsrätin.
Damit ist die Bildbehauptung der Direktübersendung aller Rentendaten
an die örtlichen Finanzämter widerlegt, manch anderer Propheten hier und
heute auch.
Wäre ja auch Unsinn, alle 120 Millionen Rentenauszahlungen an die Finanz-
ämter zu melden, wo doch feststeht, bei vielen Rentner erreicht die Rente
nicht mal den Fürsorgesatz, somit die steuerliche Veranlagung (Versuch),
überflüssig wie ein Kropf.
Mit freundlichen Grüßen.