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Renteneintritt

von Jürgen31.08.2008 | 11:42
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2 Antworten

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Bitte um Auskunft. Geb. 26. 01. 50, seit 1997 Schwerbeh., ab 15 J. immer gearbeitet. Wann kann ich ohne Abschlag in Rente? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben gem. § 236a Abs. 4 SGB 6 Versicherte, die

- vor dem 17.11.1950 geboren sind,

- am 16.11.2000 schwerbehindert im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB 9, berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht waren,

- das 60. Lebensjahr vollendet haben,

- bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB 9) anerkannt oder berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind,

- die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und

- Arbeitsentgelt aus einer abhängigen Beschäftigung, Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen nicht beziehen oder wenn dieses die Hinzuverdienstgrenzen des § 34 Abs. 2 und 3 SGB 6 nicht überschreitet.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind , können Sie zum 01.02.2010 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen.

1 Antworten

LSam 31.08.2008 | 17:04
Ab 15.01. immer gearbeitet ist nicht sehr aussagefähig. Es feht die Jahresangabe. Wenn aber 35 Versicherungsjahre vorliegen und Sie auch zum Zeitpunkt Rentenbeginn noch schwerbehindert mit mindestens 50% sind, können Sie im Folgemonat der Vollendung des 60. Lbj. ohne Minderung in Rente gehen.
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