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Renteneintritt

von Goldelse03.10.2008 | 17:02
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, ich habe damal eine Frage zm Renteneintritt für Langzeitversicherte. Am 27.9.2006 habe ich eine Rentenauskunft eingeholt, die besagt, dass ich mit Geb.Datum 4.2.52 am 1.3.2014 in Rente gehen könnte (38,5 Versicherungsjahre bis dahin) Diese Auskundt mußte ich Einholen, weil mein damaliger Arbeitgeber Abfindungsregelungen anbot und einen ganzen Bereich ohne Ersatz schloss. Ab dem 1.1.2007 war ich dann mit Abfindung als arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet und ab 1.1.08 bin ich jetzt arbeitslos gemeldet. Nach den neuen Regelungen soll ich nun über ein Jahr später erst in Rente gehen können? Ich bin zwar arbeitslos, aber auch Langzeitversichert? Wie ist das, gilt hier der Vertrauensschutz? Viele Grüsse Goldelse

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Goldelse,

die Altersrente für langjährig Versicherte kommt für Sie leider erst mit 63 Jahren in Frage. Der Gesetzgeber hat für diese ab 01.01.2007 geltende Neuregelung nur dann einen Vertrauensschutz vorgesehen, wenn am Altersteilzeit vereinbart wurde.

11 Antworten

Unbeaknntam 03.10.2008 | 21:54
Hallo, leider habe Sie keinen Vertrauennschutz, so dass Sie erst ein Jahr später, also zum 01.03.2015 in Rente gehen können. Vertrauensschutz gibt es leider nur für Leute, die vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart haben, für Arbeitslose leider nicht. Machen Sie eine kurze Kontenergänzung in der nächsten Beratungsstelle und Sie werden sehen, dass in der neuen Rentenauskunft das neue Datum steht. Vorsorglich eine Bitte: Unmut bitte bei der Politik loswerden und nicht hier im Forum.
Heikeam 04.10.2008 | 07:40
Hallo, nach meinen Feststellungen ist der Rentenbeginn 1.3.2015 mit 9,0% Abschlag. Heike
Schiko.am 03.10.2008 | 22:42
Herr unbekannt, kann es nicht sein, goldeise kann sogar erst mit 63 jahren und 9 monaten in rente gehen. Dies wäre erst ab 1.12. 2015, statt ab 01.03. 2015. Schlimm dabei aber ist, nach 18 monaten arbeitslosen I rutschen sie in hartz IV schiene. Gleich für kritiker meiner aussage, muss ja nicht stimmen, wichtig ist aber, hauptsache das richtige kommt dabei zum vorschein. Sich deswegen an einen abge- ordneten zu wenden ist brot- lose kunst. Mit freundlichen Grüßen.
Schadeam 04.10.2008 | 08:08
@Heike und @Unbekannt haben Recht - @Schiko. irrt mit seiner Meinung.
Schiko.am 04.10.2008 | 12:08
Finden Sie das lustig?
Heikeam 04.10.2008 | 14:40
Schiko, wieso soll ich dás lustig finden? Heike
.Schiko.am 04.10.2008 | 15:16
Heike, hoffe sie wissen, das mit lustig ist das schwein- chen dick, der namens- fälscher wieder gewesen. Mit solchen menschen müs- sen wir halt leben. Natürlich stimmt 1.3.2015. Habe die zahl "9" des ab- schlags einfach den 63 jahren angehängt. Entschuldigung. MfG. angehängt. ENTSCHULDIGUNG:
Schiko.am 04.10.2008 | 15:32
Bitte unterlassen Sie die Verunglimpfung meines Namens hier im Forum. Können Sie sich keinen anderen Namen suchen; es ist nicht zu fassen.
Schiko.am 04.10.2008 | 17:38
Das war schon wieder schweinchen dick! MfG.
Schiko.am 05.10.2008 | 12:58
Jetzt reicht es aber, Freundchen!
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