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Renteneintritt

von Kai10.01.2009 | 11:15
1144 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wollte ein paar Meinungen von anderen Forum-Teilnehmer. Viele fragen in diesem Forum , wann, und wie schnell in Rente. Bei mir ist es so, ich könnte jetzt in Rente. 60 J. 45 Arbeitsjahre, Schwerbeh. 10,8% Abschlag. Habe mir Gedanken gemacht über meine Rente. Habe pro Jahr ca. 1 EGP. Wenn ich noch 3 J. weiter arbeite sind das ca. 80 Euro mehr Rente, plus den 120Euro Abschlag den ich dann nicht habe. Komme ich auf ca. 200 Euro höhere Rente. Für diese 2400 Euro Jahr könnten wir uns vielleicht sogar noch mal Urlaub leisten. Das war mal einen Gedanken von mir, weil viele immer schnell in Rente wollen. Und das wichtigste dabei, ich könnte arbeiten ohne Stress , keine Angst mehr vorm Arbeitgeber. Wenn es nicht mehr geht, Rente beantragen. Was meinen Sie zu meinen Gedanken. Danke

6 Antworten

monaam 10.01.2009 | 12:41
Hallo Kai, genauso würde ich es machen, solange man sich an seinem Arbeitsplatz wohl fühlt, gesund ist, gerne arbeiten geht und dann auch noch finanziell besser gestellt ist, mit Hinblick auf eine spätere höhere Rente, würde ich arbeiten gehen, solange es geht. Monatlich 200,00 € mehr Rente rechnet sich, wenn es dann auch dabei bleibt. Wer weiß, was uns in Zukunft noch alles gekürzt wird. Andererseits habe ich schon gehört, dass die Rentenbezüge auch zukünftig immer geringer werden, je später man in Rente geht. Aber wer kann schon in die Zukunft schauen. Gruß Mona
Jenachdemam 10.01.2009 | 17:07
Mein Mann hat sich auch solche Gedanken gemacht... Urlaub und so von dem Geld bestreiten... die paar Jahre mehr arbeiten... nicht schlimm. Inzwischen liegt er auf dem Friedhof und ist nicht einmal in den Genuss der EM-Rente gekommen (der Krebs war schneller). :-( ICH würde wirklich 3x überlegen, ob ich noch 3 Jahre meiner Lebenszeit arbeiten möchte oder doch lieber... einfach nur genießen will, was mir noch bleibt. Sorry...
Rosannaam 10.01.2009 | 20:02
Ich möchte mich "teilweise" der Meinung von @Mona anschließen. Teilweise deshalb, weil Sie bereits 60 Jahre alt sind und sich vermutlich in den nächsten 5 Jahren bezüglich einer Verminderung der Rentenbezüge nicht viel tun wird. Hellseher bin ich allerdings auch nicht. ;-)) Ich möchte Sie nur noch so nebenbei darauf hinweisen, dass Sie auch die Möglichkeit haben, Ihre Arbeitszeit runterzuschrauben, wenn Sie etwas weniger arbeiten wollen, und dann eine Altersrente als TEILRENTE zu beantragen. Die Hinzuverdienstgrenzen für eine solche Teilrente sind relativ hoch, also nicht nur 400,- €! Entsprechende Informationen erhalten Sie bei Ihrer DRV oder ersehen Sie aus einer aktuellen Rentenauskunft (nicht Renteninformation). Falls Sie eine solche nicht haben, können Sie sie jederzeit bei der DRV beantragen. MfG Rosanna.
Hannesam 10.01.2009 | 20:06
Habe das gleiche Problem mit nunmehr 64 1/2 Jahren. Wenn die Arbeit Spaß macht und der AG keine Sperenzchen infolge der Behinderung machen kann, wäre die Weiterarbeit sinnvoll, falls man gesund ist. Ist nur in der Familie abzuklären. Ich arbeite jedenfalls weiter; man braucht mich!
monaam 11.01.2009 | 13:15
In Beantwortung auf Rosannas Eintrag muss ich sagen, dass die Idee, die Arbeitszeit ggf. zu halbieren, weil man evtl. nicht mehr so belastbar ist, auch eine optimale Alternative für meine Situation wäre. Allerdings stellt sich dann die Frage, ob der spätere Rentenbezug bzw. die spätere Rentenhöhe nicht darunter leidet und man letztendlich auch einen Verlust hinnehmen muss? Wer kann das konkret errechnen? Gibt es evtl. Tabellen mit Fallbeispielen etc. Gruß Mona
Rosannaam 11.01.2009 | 18:59
Hallo Mona, konkret berechnen lassen können Sie sich die Auswirkungen bei Ihrer zuständigen DRV. Dort liegen sämtliche Daten vor. Wichtig ist auf jeden Fall, dass bei einer vorzeitigen Altersrente als Teilrente weiterhin Versicherungspflicht besteht (anders als bei einer Altersrente als VOLL-Rente)! Anders als bei einer EM-Rente entfällt der Rentenanspruch bei einer Alters(teil)rente ganz, wenn die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. Weiteres zu den Hinzuverdienstgrenzen und Altersrenten als Teilrente ist nachzulesen in den §§ 34 und 42 SGB VI. MfG Rosanna.
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