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Renteneintritt

von Lothar Paul17.06.2009 | 16:18
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2 Antworten

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Ich bin 59 Jahre als und habe vom 1.4.66 - zum 31.12.06 gearbeitet und vor dem 1.1.04 einen Arbeitsteilzeitvertrag abgeschlossen. Diesen jedoch in 2005 auf Vorschlag meines Arbeitgebers aufgehoben und bin zum 31.12.06 gegen Abfindung ausgeschieden. In der Zeit vom 1.1.-31.10.07 war ich arbeitslos und vom 1.11.07 - 31.12.08 habe ich wieder gearbeitet. Seit dem 1.1.09 bin ich wieder arbeitslos. Der Bewilligungs-bescheid läuft bis zum 28.2.2010. In Juni 2009 wurde eine Behinderung von 50% festgestellt. Wann und mit welchen Abschlägen kann ich in Rente gehen ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Soweit Sie die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt haben und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns einen GdB von mindestens 50 % haben, können Sie nach Vollendung des 60. Lebensjahres mit einem Abschlag von 10,8 % in Rente gehen.

1 Antworten

Chrisam 17.06.2009 | 17:57
Mit 60 Jahren und 10,8% Abschlägen = Rente wegen Schwerbehinderung.
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