Wie M bereits erwähnte, muss die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein. Hierzu zählen jedoch nicht nur Beitragszeiten, sondern sämtliche rentenrechtlich bedeutsamen Zeiten, insbesondere Anrechnungszeiten. Zur Prüfung, ob Sie die erforderliche Wartezeit nicht doch erfüllen, empfehle ich Ihnen einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Sollte die Wartezeit erfüllt sein, ist ein abschlagsfreier Bezug der Altersrente für Schwerbehinderte mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Sollte bei Ihnen bereits am 16.11.2000 eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % bestanden haben, so ist ein abschlagsfreier Bezug bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich.