Renteneintritt

von
Heinz

Ich werde im Mai 2007 61 Jahre alt, habe durch eine Lungenoperation 80% Schwerbeschädigung. Wann kann ich ohne Abschläge in Rente gehen?

von
M

2 Fragen :
1.) Seit wann haben sie die 50 % ?
2.)Haben sie mindestens 35 Jahren an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt?

von
Heinz

Ich habe 80% und durch eine frühere Rentenauszahlung nur 32 Pflichtjahre

von
M

Sie brauchen um überhaupt vorzeitig in die Altersrente gehen zu können 35 Jahre (hier zählen auch beitragsfreie Zeiten wie z.B. Schul- oder Hochschulzeiten).

von
grüni

ich habe gehört, dass ab 2008 keine Schul-und Studienzeiten mwehr angerechnet werden. Ich gehe imNov. 2009 in Altersrente(bin 23.11.44 geboren). Ist es lohnenswert, evtl. schon 2008 in Ruhestand zu gehen? Wieviuele Abzüge hätte ich dann?
mfg
Grüni

Experten-Antwort

Wie M bereits erwähnte, muss die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein. Hierzu zählen jedoch nicht nur Beitragszeiten, sondern sämtliche rentenrechtlich bedeutsamen Zeiten, insbesondere Anrechnungszeiten. Zur Prüfung, ob Sie die erforderliche Wartezeit nicht doch erfüllen, empfehle ich Ihnen einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Sollte die Wartezeit erfüllt sein, ist ein abschlagsfreier Bezug der Altersrente für Schwerbehinderte mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Sollte bei Ihnen bereits am 16.11.2000 eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % bestanden haben, so ist ein abschlagsfreier Bezug bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich.

Experten-Antwort

Schul- und Studienzeiten (nicht Fachschulzeiten) werden bei Rentenbeginn ab 2009 bei der Berechnung der Rente nicht mehr bewertet, als Anrechnungszeiten für die erforderlichen Wartezeitprüfungen bleiben diese Zeiten jedoch weiterhin erhalten. Inwieweit ein Rentenbezug im Jahre 2008 für Sie günstiger käme, kann in diesem Forum nicht beantwortet werden, da dies von der individuellen tatsächlichen Bewertung Ihrer Schulzeiten abhängt. Eine pauschale Aussage zum für Sie abschlagsfreien Rentenbeginn ist mit den vorliegenden Angaben ebenfalls nicht möglich. Sie sollten mit einer aktuellen Rentenauskunft einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Dort können mittels Probeberechnungen dann auch verschiedene Rentenbeginnsdaten durchgespielt werden.

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