Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind, können die Regelaltersrente grundsätzlich erst nach Vollendung des 67. Lebensjahres beziehen.
Sofern Sie jedoch bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres eine Wartezeit von 45 Jahren (Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Pflege) erfüllen, kann ein Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte bestehen.