ich bin im November 64 geboren. Seit August 83 arbeite ich ununterbrochen in unselbständiger arbeit. Wann könnte ich frühestens ohne Abschläge in Rente gehen
Schon relativ früh angefragt.
Es wird wohl erst im dezember
2031 sein, dies gilt auch für
meine 1964 geborene tochter.
MfG.
Hallo,
ohne Abschlag erst mit 67, es seidenn Sie haben bis dahin 45 Pflichtbeitragszeiten (Zeiten von Arbeitslosengeld und Hartz 4 zählen nicht dazu), dann mit 65.
Sollten Sie 35 Versicherungsjahre haben können Sie mit 63 jedoch mit 14,4% Abschlag in Rente gehen (für jeden Monat vor 67 0,3% - 48 x 0,3 = 14,4%). Dies gilt auch, wenn Sie 45 Pflichtbeitragsjahre haben.
Es muss 45 Pflichtbeitragsjahre heißen und nicht "45 Pflichtbeitragszeiten". Sorry.
Sie machen sich Gedanken die ich nicht nach vollziehen kann .
1.Lebensversicherung mit BU abschließen .
2.Ein Riester - Vertrag
3.Eigentum aufbauen
4.Schuldenfrei Leben
Dann kann man sogar mit 60 in Rente !
Mfg Carl
in Rente nicht, aber vielleicht aufhören mit arbeiten
Richtig ,war ein Fehler von mir.Meinte auch "freiwilliger Ruhstand"weil man alle Maßnahmen getroffen hat die Sinn machen . Vorsorgen heißt die Divese .
Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind, können die Regelaltersrente grundsätzlich erst nach Vollendung des 67. Lebensjahres beziehen.
Sofern Sie jedoch bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres eine Wartezeit von 45 Jahren (Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Pflege) erfüllen, kann ein Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte bestehen.