Hallo Udo,
den Ausführungen von Schade in Bezug auf die Rentenarten ist nichts weiter hinzuzufügen. Ergänzend teilen wir noch mit, dass man bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen eine Minderung von 50 % haben muss.
Es ist richtig, dass in der Renteninformation nur auf die Regelaltersrente bei Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze abgestellt ist. Sie haben also nichts übersehen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung