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Experten-Antwort

Renteneintritt aus Arbeitslosigkeit mit 60

von Michael Bernhard12.03.2012 | 16:13
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4 Antworten

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Hallo Forum, Die Tante meiner Frau ist Jahrgang 54, deutsche Staatsangehörige, Arbeitslos ab Juni 2012. Sie möchte möglichst schnell die Rente beantragen und diese in ihrer Heimat - Philippinen - verleben. Frage(n): Ist ein Renteneintritt mit 60 Jahren realistisch ? Welche Abzüge - in etwa - sind zu erwarten ? Wird die Witwenrente angerechnet ? Wird aufgrund der Lebenshaltungskosten auf den Philippinen die ganze Rente bezahlt ? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Aussagen von KSC hinsichtlich des in Betracht kommenden Renteneintrittsalters sowie der Anrechnung zwischen Witwen- und Altersrente ist nichts hinzuzufügen.

Für die Zahlung einer Rente ins sogenante "vertragslose Ausland" (mit den Philippinen besteht kein Sozialversicherungsabkommen) sind die Auslandszahlvorschriften zu beachten. Da die Tante Ihrer Frau jedoch die deutsche Staatsangehörigkeit hat, wird die Rente grds. in voller Höhe ins Ausland gezahlt (Ausnahmen bestehen evtl., wenn insbesondere Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) zurückgelegt wurden).

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3 Antworten

Michael Bernhardam 12.03.2012 | 16:34
Nachtrag zum Beitrag: Die Dame hat bisher 20 Beitragsjahre. Vielen Dank
KSCam 12.03.2012 | 18:34
Nein, 60 ist nicht realistisch, die Altersrente für Frauen, die bislang ab 60 möglich war, gibt es letztmals für den Jahrgang 1951. Mit Jahrgang 1954 ist die Dame zu jung. Wenn sie bislang 20 Versicherungsjahre erreicht hat, kommt sie auch nicht auf 35 Jahre um mit 63 in Rente zu gehen. Somit ist die Regelaltersrente mit 65+8 Monaten die einzig realistische Rentenart. Sofern die Dame natürlich erwerbsgemindert ware, würde das Alter keine Rolle spielen. Die Regelaltersrente ist abschlagsfrei und wird für eine deutsche Staatsangehörige überall in dieser Welt gezahlt - also auch auf den Pfilippinen. Die Witwenrente wird nicht auf die Altersrente angerechnet - höchstens wird umgekehrt die Altersrente auf die Witwenrente angerechnet, wenn der Freibetrag überschritten wird. Für alles weitere gilt: Termin bei der DRV ausmachen und sich individuell beraten lassen....
Michael Bernhardam 12.03.2012 | 19:22
Hallo KSC, vielen Dank für die klare und schnelle Antwort. Gruss Michael Bernhard
Deutsche Rentenversicherung
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