Mir wurde aktuell ein Grad von 50 eingeräumt.Der Ausweis ist befristet bis 08/2020.Damit kann ich (zunächst?) eine um 2 Jahre vorgezogene Altersrente ohne Abzüge zum 01.02.2020 antreten. Allerdings ist vom Amt eine Überprüfung der Einstufung für ca. 08/2019 avsiert. Sofern ich jetzt mit meinem Arbeitgeber eine Änderung der bestehenden Altersteilzeitvereinbarung mit vorgezogener Freizeitphase und Renteneintritt zum 01.02.2020 vereinbare,ist dann gewährleistet, dass beim geplanten Renteneintritt der Grad von 50 noch gilt oder kann sich dieser bis dahin aufgrund der avisierten Überprüfung ggf. nach unten verändern, also bereits vor 08/2020 mit Ablauf des Ausweises.
Habe ich also Rechtssicherheit für eine Vereinbarung mit Renteneintritt ohne Abzüge zum 01.02.2020.
Danke für fundierte Antworten