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Experten-Antwort

Renteneintritt bei Schwerbehinderung Abzug bei Regeleintritt / Unfallrentenabzug?

von Willie Gerhard19.12.2013 | 16:31
1322 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich bin 58 Jahre und Schwerbehindert 70% seit 1993 sowie 45% Unfallrente Verwaltungs BG (Bezug 355€) und möchte mit 60 Jahren aus gesundheitlichen Gründen in Rente gehen . Frage: -wird der Abzug 10,8% von dem Rentenregeleintritts betrag mit 65Jahren+9Monaten (Angabe Rentenversicherung 1640€) berechnet oder von dem Rentenbetrag der mit 60J9 Monate ist (ca 1350€)? -Wie hoch ist der Abzug der Unfallrente bzw wie hoch wäre der Rentenauszahlungsbetrag? Vielen Dank Gerhard Willie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit der Antwort von "W*lfgang" ist Ihre Frage sicher bereits geklärt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 19.12.2013 | 21:47
Hallo Gerhard, aufgrund Ihres Jahrgangs (1955) gilt - wie Sie richtig feststellen, eine angehobene Altersgrenze von 9 Monaten, bei der AR für schwerbehinderte Menschen ist ab 63 + 9 die abschlagsfreie Rente möglich (der Abschlag wird von da an rückgerechnet auf max. 10,8 % bei Rentenbeginn mit 60 + 9), ein Rentenbeginn ist daher bei Ihnen erst ab 60 + 9 möglich (unterstellt, die 35 Versicherungsjahre sind dann vorhanden). Im Hinblick auf die UV-Rente können Sie sich eine etwaige Kürzung der _gesetzlichen_ Altersrente in jeder Beratungsstelle errechnen lassen, auch natürlich, wie hoch Ihre AR dann voraussichtlich sein wird - wagen Sie den Gang dahin, im Forum hier würde es zu lange dauern/nicht Ihren individuellen Fall zu Ihrer Information widerspiegeln. Gruß w.
Willie Gerhardam 20.12.2013 | 12:25
Hallo W vielen Dank für die schnelle Info. Nette Grüße Gerhard Willie
Willie Gerhardam 20.12.2013 | 12:25
Hallo W vielen Dank für die schnelle Info. Nette Grüße Gerhard Willie
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