Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie erhalten, wenn Sie bei Beginn der Rente schwerbehindert ( Grad der Behinderung von mindestens 50) sind und die Wartezeit ( Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllen.Sie sind im 03.1951 geboren, daher liegt Ihre Altersgrenze für diese Rente beim vollendeten 63. Lebensjahr. Sie können aber auch jederzeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres mit einem Abschlag in Rente gehen.Stellen Sie den Antrag auf Altersrente schon vorzeitig (zum Beispiel etwa drei Monate vor dem maßgeblichen Rentenbeginn). Wenn Sie die Altersrente bereits jetzt mit Abschlägen erhalten wollen, stellen Sie sofort den Antrag .