Hallo Dieter 61,
3 Rentenbeginne = 3 verschiedene Rentenarten und 3 verschiedenen Voraussetzungen.
01.05.2028 = Regelaltersrente ab 66 + 6 (kein Abschlag, 60 Monate Beiträge erforderlich).
01.05.2026 = Altersrente für besonders. langj. Versicherte ab 65 (kein Abschlag, 45 Jahre erforderlich)
01.05.2024 = Altersrente für (nur) langj. Versicherte ab 63 (12,6 % Abschlag, 35 Jahre erforderlich). Die 45 erreichten Jahre sind für diese Rentenart unbedeutend, für diese Rente gilt die Regelaltersgrenze als abschlagsfreier Rentenbeginn. 42 Monate vorgezogen x 0,3 = 12,6 %.
45 Jahre und Mindestalter 65 müssten _gemeinsam_ erreicht sein.
Schauen Sie noch mal in Ihre letzte Rentenauskunft, da werden die Bedingungen für alle (4) Altersrentenarten dargestellt.
Gruß
w.