Hallo Dieter 61,
in Ihrem Fall ist - aufgrund Ihrer Angaben - der Beginn der Regelaltersrente am 01.05.2028.
Andere Rentenarten ergeben andere Bezugstermine und Rentenhöhen.
Der Bezug der Altersrente für besonders langjährig Versicherte aufgrund von der Wartezeit von 45 Jahren ist für den Jahrgang 1961 frühestens nach Vollendung eines Lebensalters von 64 Jahren und 6 Monaten möglich. Ihn Ihrem Fall somit frühestens zum 01.05.2016. Diese Rentenart wird ohne Abschläge auf Basis der bis zu diesem Zeitpunkt erreichten Rentenhöhe geleistet.
Eine weitere vorgezogene Altersrente ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Diese ist frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Hierbei erfährt die bis dahin erreichte Rentenhöhe allerdings eine Minderung i.H.v. 12,6 %.
Vor Vollendung des 63. Lebensjahres wäre nur der Bezug einer Altersrente mit Abschlägen für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 möglich.