Renteneintritt etwas anders

von
Dieter 61

Hallo.
Mein Renteneintritt ist der 01.05.20028.
Dann hätte Ich 50 Jahre gearbeitet.
Als besonders langjährig Beschäftigter wäre der 01.05.2026 für mich möglich.
Könnte Ich auch 2 Jahre früher, also mit Abschlägen in Rente gehen?
Das wäre dann 01.05.2024.

Gruß Dieter

von
Dieter1900

Zitiert von: Dieter 61
Hallo.
Mein Renteneintritt ist der 01.05.20028.
Dann hätte Ich 50 Jahre gearbeitet.
Als besonders langjährig Beschäftigter wäre der 01.05.2026 für mich möglich.
Könnte Ich auch 2 Jahre früher, also mit Abschlägen in Rente gehen?
Das wäre dann 01.05.2024.

Gruß Dieter

Du mast Dir unnötig Gedanken. Bis dahin kann noch sooooviel passieren. Lebe heute hier und jetzt. Alles Gute und viel Glück.

von
chi

Wenn Sie im Oktober 1961 geboren sind, ist der früheste Rentenbeginn 1. November 2024, also anderthalb und nicht zwei Jahre früher als die Rente für besonders langjährig Versicherte. Der Abschlag beträgt 12,6%.

von
W°lfgang

Hallo Dieter 61,

3 Rentenbeginne = 3 verschiedene Rentenarten und 3 verschiedenen Voraussetzungen.

01.05.2028 = Regelaltersrente ab 66 + 6 (kein Abschlag, 60 Monate Beiträge erforderlich).
01.05.2026 = Altersrente für besonders. langj. Versicherte ab 65 (kein Abschlag, 45 Jahre erforderlich)
01.05.2024 = Altersrente für (nur) langj. Versicherte ab 63 (12,6 % Abschlag, 35 Jahre erforderlich). Die 45 erreichten Jahre sind für diese Rentenart unbedeutend, für diese Rente gilt die Regelaltersgrenze als abschlagsfreier Rentenbeginn. 42 Monate vorgezogen x 0,3 = 12,6 %.

45 Jahre und Mindestalter 65 müssten _gemeinsam_ erreicht sein.

Schauen Sie noch mal in Ihre letzte Rentenauskunft, da werden die Bedingungen für alle (4) Altersrentenarten dargestellt.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo Dieter 61,

in Ihrem Fall ist - aufgrund Ihrer Angaben - der Beginn der Regelaltersrente am 01.05.2028.
Andere Rentenarten ergeben andere Bezugstermine und Rentenhöhen.
Der Bezug der Altersrente für besonders langjährig Versicherte aufgrund von der Wartezeit von 45 Jahren ist für den Jahrgang 1961 frühestens nach Vollendung eines Lebensalters von 64 Jahren und 6 Monaten möglich. Ihn Ihrem Fall somit frühestens zum 01.05.2016. Diese Rentenart wird ohne Abschläge auf Basis der bis zu diesem Zeitpunkt erreichten Rentenhöhe geleistet.
Eine weitere vorgezogene Altersrente ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Diese ist frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Hierbei erfährt die bis dahin erreichte Rentenhöhe allerdings eine Minderung i.H.v. 12,6 %.
Vor Vollendung des 63. Lebensjahres wäre nur der Bezug einer Altersrente mit Abschlägen für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 möglich.

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