Hallo M.Rente,
da ich annehme, dass es Ihnen um den frühestmöglichen Rentenbeginn ohne Abschlag geht, werde ich die Frage dahingehend beantworten.
In Ihrem Fall wirkt sich das am 01.07.2014 in Kraft getretene RV-Leistungsverbesserungsgesetz so aus, dass die Altersrente wegen Schwerbehinderung nicht mehr den frühesten Rentenbeginn ohne Kürzung darstellt.
Folgende Rentenbeginne ohne Kürzung sind jetzt möglich:
Altersrente für besonders langjährig Versicherte - 63. Lebensjahr + 2 Monate (01.11.2016)
Altersrente wegen Schwerbehinderung - 63. Lebensjahr + 7 Monate (01.04.2017)
Altersrente für langjährig Versicherte - 65. Lebensjahr + 7 Monate (01.04.2019)
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Bezug einer Vollrente vor dem 01.04.2019 immer die Hinzuverdienstgrenze von monatlich 450,- EUR einhalten müssen.
Sollten weitere Fragen zur Rentenhöhe bzw. zum Hinzuverdienst bestehen, so empfehle ich Ihnen, einen Termin in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen