Hallo Heribert,
eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann man erhalten, wenn die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren (420 Monate) erfüllt ist. Lag die Schwerbehinderung bereits am 16.11.2000 oder lag Berufs-oder Erwerbsunfähigkeit nach den bis zum 31.12.2000 geltenden Recht vor und ist man bis 16.11.1950 geboren, kann die Rente ohne Abschlag schon mit dem 60. Lebensjahr beginnen. Sonst beginnt die abschlagsfreie Rente für die bis zum 31.12.1951 geborenen Versicherten erst mit dem 63. Lebensjahr. Für die ab 1.1.1952 geborenen Versicherten erfolgt eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze. Die genannte Wartezeit von 45 Beitragsjahren gilt bei der neuen Rentenart "Altersrente für besonders längjährig Versicherte", die es frühestens ab dem Jahr 2012 geben wird, wenn der Jahrgang 1947 das 65.Lebensjahr vollendet. Eine Inanspruchnahme dieser Rentenart vor Vollendung des 65.Lebensjahres ist nicht möglich.