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Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren

von Heribert28.04.2008 | 15:34
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4 Antworten

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Kann ich als Schwerbeschädigter (50%) nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in Rente gehen?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Heribert,

eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann man erhalten, wenn die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren (420 Monate) erfüllt ist. Lag die Schwerbehinderung bereits am 16.11.2000 oder lag Berufs-oder Erwerbsunfähigkeit nach den bis zum 31.12.2000 geltenden Recht vor und ist man bis 16.11.1950 geboren, kann die Rente ohne Abschlag schon mit dem 60. Lebensjahr beginnen. Sonst beginnt die abschlagsfreie Rente für die bis zum 31.12.1951 geborenen Versicherten erst mit dem 63. Lebensjahr. Für die ab 1.1.1952 geborenen Versicherten erfolgt eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze. Die genannte Wartezeit von 45 Beitragsjahren gilt bei der neuen Rentenart "Altersrente für besonders längjährig Versicherte", die es frühestens ab dem Jahr 2012 geben wird, wenn der Jahrgang 1947 das 65.Lebensjahr vollendet. Eine Inanspruchnahme dieser Rentenart vor Vollendung des 65.Lebensjahres ist nicht möglich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Heribert,

eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann man erhalten, wenn die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren (420 Monate) erfüllt ist. Hatte man die Schwerbehinderung bereits am 16.11.2000 oder lagen Berufs-oder Erwerbsunfähigkeit nach den bis zum 31.12.2000 gelten Recht vor und ist man bis 16.11.1950 geboren, kann die Rente ohne Abschlag schon mit dem 60. Lebensjahr beginnen. Sonst beginnt die abschlagsfreie Rente für die bis zum 31.12.1951 geborenen Versicherten erst mit dem 63. Lebensjahr. Für die ab 1.1.1952 geborenen Versicherten erfolgt eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze. Die genannte Wartezeit von 45 Pflichtbeitragsjahren gilt bei der neuen Rentenart Altersrente für besonders längjährig Versicherte die es frühestens ab dem Jahr 2012 geben wird, wenn der Jahrgang 1947 das 65. Lebensjahr vollendet. Eine Inanspruchnahme dieser Rentenart vor dem 65. Lebensjahr ist nicht möglich.

2 Antworten

Vorsichtam 28.04.2008 | 15:52
Hallo! Allein das Erreichen von 45 Versicherungsjahren und Schwerbehinderung führt nicht zu einem Rentenanspruch. Wann sind Sie geboren und seit wann haben Sie einen GdB von mind. 50? MfG
Happyam 29.04.2008 | 08:01
Hallo Heribert, wie die Expertinnen schon geschrieben haben, ist Ihre Frage so nicht zu beantworten. Schreiben Sie doch bitte, wann Sie geboren sind und seit wann die Schwerbehinderung vorliegt. LG Happy
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