Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Renteneintritt um 2 jahre verschieben, was passiert mit der Betriebsrente?

von Devin20.11.2018 | 22:55
1211 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, meine Mutter ist 62 Jahre alt und kann mit 65 in Rente gehen. Sie würde aber lieber bis 67 warten. Besteht die Möglichkeit, dass sie erst mit 67 in Rente geht und wenn ja, wie verhält sich das mit der betrieblichen Altersversorge der Pensionskasse? Müssen die mitziehen und warten bis meine Mutter mit 67 in Rente geht bevor die Betriebsrente eintritt? In dem Link hier steht, dass es genau so laufen müsste, aber wir sind uns unsicher. https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/neue-r… Dadurch würden die Anwärtschaften ja nocht steigen, deswegen weiß ich nicht ob die Pensionskasse da überhaupt mitspielen wollen würde, selbst wenn sie es eigentlich müsste. Kompliziertes Thema, aber ich hoffe ihr könnt meiner Mutter und mir helfen. LG Devin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Devin,

der Beginn der gesetzlichen Rente kann ohne Probleme später gewählt werden. Inwieweit sich dies auf die Betriebsrente auswirkt, kann abschließend nur bei der Stelle geklärt werden, die später die Betriebsrente auszahlen wird. Sie sollten direkt dort nachfragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Klugpuperam 20.11.2018 | 23:25
Im Allgemeinen folgt die Betriebsrente (Pensionskasse ist ja nur einer der 5 Durchführungswege) der gesetzlichen Rente. Im Zweifel in der Satzung bzw. den Vertragsbedingungen nachschlagen.
tjaam 21.11.2018 | 08:51
Die betriebliche Altersversorgung wird nur ausgezahlt, wenn ein Rentenbescheid der DRV vorgelegt wird. Eine Auszahlung ist nicht an das Alter oder an das Ende der Beschäftigung gekoppelt. Und wie bereits erwähnt...die Satzung/Bedingungen durchlesen.
DRVam 21.11.2018 | 13:47
Dass grundsätzlich ein Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vor Beantragung der Betriebsrente vorgelegt werden muss, gilt nur für den öffentlichen Dienst und kann bei Betriebsrenten außerhalb des öffentlichen Dienstes durchaus entbehrlich sein. Diesbezüglich erkundigen Sie sich besser bei der betriebsrentenzahlenden Stelle!
tjaam 21.11.2018 | 14:26
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Die betriebliche Altersversorgung wird nur ausgezahlt, wenn ein Rentenbescheid der DRV vorgelegt wird. Eine Auszahlung ist nicht an das Alter oder an das Ende der Beschäftigung gekoppelt. Und wie bereits erwähnt...die Satzung/Bedingungen durchlesen.
Dass grundsätzlich ein Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vor Beantragung der Betriebsrente vorgelegt werden muss, gilt nur für den öffentlichen Dienst und kann bei Betriebsrenten außerhalb des öffentlichen Dienstes durchaus entbehrlich sein. Diesbezüglich erkundigen Sie sich besser bei der betriebsrentenzahlenden Stelle!
Kann so nicht stimmen. Ich weiß aus Erfahrung das große Konzerne durchaus auf den Rentenbescheid bestehen. Aus der betrieblichen Praxis kann ich das durchaus bestätigen. Und das kein öffentlicher Dienst
W*lfgangam 21.11.2018 | 21:42
Hallo Devin, allein schon ein Grund, mal eine Beratungsstelle DRV oder Versicherungsamt aufzusuchen, um sich über die finanziellen Konsequenzen Klarheit zu verschaffen/was rechnet sich das und wann. Nebenbei ist auch mit dem AG zu klären, ob der sie nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze kraft Tarifvertrag einfach aus dem Arbeitsverhältnis 'entfernt'/ohne Kündigung, hier nicht erforderlich ...auch hier gibt es Möglichkeiten, vorher den Arbeitsvertrag befristet/mehrfach zu verlängern. Also, mal das Gespräch mit der PA suchen. Die Frage zur Betriebsrente ...sowohl als auch/mit und ohne Rentenbescheid - da hilft nur die 'Abt. Betriebsrente' des eigenen Arbeitgebers. Gruß w.
DRVam 21.11.2018 | 23:17
Zitat von tja anzeigenausblenden
Dass grundsätzlich ein Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vor Beantragung der Betriebsrente vorgelegt werden muss, gilt nur für den öffentlichen Dienst und kann bei Betriebsrenten außerhalb des öffentlichen Dienstes durchaus entbehrlich sein. Diesbezüglich erkundigen Sie sich besser bei der betriebsrentenzahlenden Stelle!
Kann so nicht stimmen. Ich weiß aus Erfahrung das große Konzerne durchaus auf den Rentenbescheid bestehen. Aus der betrieblichen Praxis kann ich das durchaus bestätigen. Und das kein öffentlicher Dienst
So kann man daneben liegen. Mir sind durchaus Fälle bekannt, z.B. Opel wo eine Betriebsrente gezahlt wird, obwohl eine gesetzliche Rente erst noch später folgt. Sie sehen also, dass es durchaus Fälle gibt, wo eine Betriebsrente ohne Vorlage des Bescheides der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026