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Experten-Antwort

Renteneintritt verschieben

von Eva Maria04.12.2019 | 16:55
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe im September meinen Rentenantrag für besonders langjährige Versicherte gestellt und am 11.11.2019 meinen Rentenbescheid erhalten. Somit beginnt meine Rente am 01.01.2019. Nun möchte ich noch ein Jahr länger arbeiten und erst 2021 in Rente gehen. Was muss ich tun? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eva Maria,

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Antrag zurück zu ziehen und diesen später erneut zu stellen. Möglicherweise ist das hier angesprochene Thema Flexirente ebenfalls interessant für Sie.

In Unserer Broschüre zum Thema Flexirente finden Sie hilfreiche Tipps und Beispielrechnungen zu einer möglichen Teilrente:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/flexirente_das_ist_neu_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Es ist aber dringend zu anzuraten, sich direkt mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

KSCam 04.12.2019 | 17:05
Teilen Sie dies der DRV baldigst mit. Im schlimmsten Fall verdienen Sie soviel, dass erst 2021 ein Rentenanspruch besteht und Sie müssen nächstes Jahr erneut einen Antrag stellen. Je nach Verdienst im Jahr 2020 haben Sie vielleicht sogar einen Teilrentenanspruch - Stichwort Flexirente.
Jonnyam 04.12.2019 | 19:01
Ist das wirklich 01.01.2019 oder 2020?
Kaiseram 04.12.2019 | 20:21
Vor allem nachdenken, bevor man etwas beantragt.
Siehe hieram 04.12.2019 | 20:43
Hallo Eva Maria, wie *KSC* schon erwähnt hat, beachten Sie das Thema "Flexirente". (entweder hier auf dieser Seite unter dem Menüpunkt "Rente" oder zu finden bei den Broschüren der DRV). So könnten Sie Ihren Rentenantrag noch in eine Teilrente umwandeln, solange der Bescheid noch nicht bindend ist (Datum steht im Bescheid). Und je nach Ihrem Einkommen den Rentenbetrag für 2020 auf zwischen 10 und 99% reduzieren. So vermeiden Sie im Vorweg, dass hohe Rückzahlungen auf Sie zukommen können. Den Antrag komplett zurück zu nehmen und im nächsten Jahr neu zu beantragen, hätte zur Folge, dass der zu besteuernde Teil der Rente gleich um 2% steigt... das erscheint aber wohl nicht in Ihrem Sinne zu sein (???). Sollten Sie es alles so belassen, wie Sie es nun beantragt haben, wird Ihr Verdienst entsprechend der Hinweise in Ihrem Rentenbescheid "Hinzuverdienst" und "Hinzuverdienstdeckel" (auch) gegengerechnet. Bei der "Umstellung" auf Teilrente auch, aber wie o.a. ist das Risiko einer Rückzahlung im Vorweg minimiert.
W°lfgangam 04.12.2019 | 21:21
Hallo Maria, da Sie noch in der Widerspruchsfrist sind (1 Monat), können Sie Ihren Rentenantrag mit einem Einzeiler zurücknehmen: "Gegen den Rentenbescheid vom xx.yy.zzzz lege ich Widerspruch ein und ziehe meinen Rentenantrag ersatzlos zurück" ..reicht schon. Die zwischenzeitlichen Rentenzahlungen für die Rückerstattung beiseite legen. Lassen Sie sich aber - entsprechend den obigen Hinweisen - auch ZWINGEND zum Thema 'Flexi-Rente' beraten. Bereits 2 volle Monate Extra-Rente in 2019/oder 2 hohe Teilrentenbeträge, sind auch nicht zu verachten ...ggf. im Folgejahr noch eine 'Mini-Teilrente'. Oder ggf. nach Renteneinstellung ab 01.01.2020 (Jahreshinzuverdienst zu hoch für das ganze Jahr Rentenbezug) dann ab 01.07.2020/meist ein guter 'Starttermin' für die Flexirente, erneuter Rentenantrag, um dann neben dem Hinzuverdienst bis Jahresende wieder einen hohen Teilrentenbetrag zusätzlich einzusacken :-) Flexirente ist sowohl spannend, wie auch sehr eklich im Detail zu beraten ...sofern Sie konkret nachfragen, erhalten Sie zielführende Antworten. Formulieren Sie den Einzeiler zum Widerspruch um: "Gegen den Rentenbescheid lege ich Widerspruch ein, die Begründung wird nachgereicht ...sobald ich in der örtlichen Beratungsstelle einen Termin zur weiteren Information erhalten habe, folgt anschließend die Begründung" Sofern das alles für Sie zu unüberschaubar ist, ziehen Sie den Rentenantrag einfach zurück ...und, damit wären Sie des Beraters 'liebtes Kind' :-)) Gruß w.
W°lfgangam 04.12.2019 | 22:26
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
W°lfgang schrieb

Hallo Maria,

da Sie noch in der Widerspruchsfrist sind (1 Monat), können Sie Ihren Rentenantrag mit einem Einzeiler zurücknehmen: "Gegen den Rentenbescheid vom xx.yy.zzzz lege ich Widerspruch ein und ziehe meinen Rentenantrag ersatzlos zurück" ..reicht schon. Die zwischenzeitlichen Rentenzahlungen für die Rückerstattung beiseite legen.

Lassen Sie sich aber - entsprechend den obigen Hinweisen - auch ZWINGEND zum Thema 'Flexi-Rente' beraten. Bereits 2 volle Monate Extra-Rente in 2019/oder 2 hohe Teilrentenbeträge, sind auch nicht zu verachten ...ggf. im Folgejahr noch eine 'Mini-Teilrente'. Oder ggf. nach Renteneinstellung ab 01.01.2020 (Jahreshinzuverdienst zu hoch für das ganze Jahr Rentenbezug) dann ab 01.07.2020/meist ein guter 'Starttermin' für die Flexirente, erneuter Rentenantrag, um dann neben dem Hinzuverdienst bis Jahresende wieder einen hohen Teilrentenbetrag zusätzlich einzusacken :-)

Flexirente ist sowohl spannend, wie auch sehr eklich im Detail zu beraten ...sofern Sie konkret nachfragen, erhalten Sie zielführende Antworten.

Formulieren Sie den Einzeiler zum Widerspruch um: "Gegen den Rentenbescheid lege ich Widerspruch ein, die Begründung wird nachgereicht ...sobald ich in der örtlichen Beratungsstelle einen Termin zur weiteren Information erhalten habe, folgt anschließend die Begründung"

Sofern das alles für Sie zu unüberschaubar ist, ziehen Sie den Rentenantrag einfach zurück ...und, damit wären Sie des Beraters 'liebtes Kind' :-))

Gruß

w.

Korrektur: Da der Rentenbeginn nach Ihrer Aussage erst der 01.01.2020 sein wird, vergessen Sie diesen Hinweis ...habe mich vom Rentenbescheid-Datum/Nov. 2019 im Hinblick auf 'Flexirente' für 2019 'inspirieren' lassen/völliger Blödsinn von mir. Sorry ;-) Gruß w.
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