Hallo,
Folgender Fall:
Eine (nicht onkologische) Reha wurde im Januar bewilligt und findet am 29. April bis Mitte Juni statt. Inzwischen ist die Altersrente ab 01.05. eingetreten.
Hat der Rehabilitand Anspruch auf Übergangsgeld für 29. + 30.4. (bei vorheriger AU) oder gar für die gesamte Reha?
Oder greift die Altersrente regulär ab 1.5.?
Danke im Voraus!