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Renteneintritts-Termin

von wann???18.11.2009 | 13:09
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 6/52 geboren und habe zu 100% GdB. Kann ich schon ab 1.7.2012 in Rente (mit Abschlägen) oder erst 6 Monate später??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für Versicherte, die im Juni 1952 geboren sind, besteht bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 60. Lebensjahres plus 6 Monate in Anspruch zu nehmen. Ein Abschlag von 10,8 % ist dabei in Kauf zu nehmen.

Versicherte, die Vertrauensschutz genießen, können weiterhin die Rente mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Das Vertrauen auf diesen früheren Rentenbeginn ist für Versicherte geschützt, die

1. am 1. Januar 2007 als schwerbehinderte Menschen anerkannt waren und

2. entweder

a) vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben

oder

b) Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

3 Antworten

Rentenbeginnrechneram 18.11.2009 | 13:46
Der auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung installierte Rentenbeginnrechner gibt hierzu folgende Antwort: Rentenbeginnrechner Ihre eingegebenen Daten: eingegebenes Geburtsdatum: 02.06.1952 Geschlecht: männlich Schwerbehindert: ja frühestmöglicher Rentenbeginn bei vorzeitiger Inanspruchnahme: Rentenart Vertrauens- schutz Renten- beginn Abschlag in Prozent der monatlichen Rente Altersrente für langjährig Versicherte ja nein 01.07.2014 01.07.2015 10.8 9.0 Altersrente für schwerbehinderte Menschen ja nein 01.07.2012 01.01.2013 10.8 10.8 regulärer Rentenbeginn: Rentenart Vertrauens- schutz Renten- beginn Altersrente für besonders langjährig Versicherte entfällt 01.07.2017 Altersrente für langjährig Versicherte ja nein 01.07.2017 01.01.2018 Altersrente für schwerbehinderte Menschen ja nein 01.07.2015 01.01.2016 Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze ja nein 01.07.2017 01.01.2018 Diese Auskunft basiert allein auf den von Ihnen gemachten Angaben. Die dargestellten Ergebnisse sind auf der Grundlage des geltenden Rechts ermittelt worden und können sich bei einer späteren Rechtsänderung noch verändern. Die Auskunft ist daher nicht rechtsverbindlich! Liegt der Rentenbeginn mehr als drei Kalendermonate in der Vergangenheit, kann die Rente ab diesem Zeitpunkt nur geleistet werden, wenn Sie spätestens drei Monate nach dem ermittelten Rentenbeginn einen Rentenantrag gestellt haben. Sollten Sie zu dieser Auskunft weitere Erläuterungen wünschen, stehen Ihnen unsere Beratungsstellen für eine unentgeltliche Beratung zur Verfügung. Alle Adressen der Beratungsstellen finden Sie unter der Rubrik Beratung. Mit dem Rentenhöhenrechner können Sie die Höhe der im Rentenbeginnrechner ausgewählten Altersrentenart zum gewünschten Rentenbeginn berechnen. Sie benötigen dazu eine ab dem 01.01.2008 erstellte Renteninformation.
B´sonam 18.11.2009 | 13:44
Hallo wann ???, sie können erst mit 60 Jahren und 6 Monaten in Rente gehen, es sei denn sie hätten bereits vor 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart. Gruß
Rentenbeginnrechneram 18.11.2009 | 13:49
Aufgrund der unformatierten Darstellung hier der Link für die Selbsteingabe: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de… Viel Spaß!
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