Kurt hat es die Aussagen zum Rentenbeginn bereits treffend auf den Punkt gebracht. Die Anhebung der Altersgrenzen ist erst ab Verkündung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes wirksam. Daher ist das 65. Lebensjahr noch „aktuelles“ Recht. Da der Gesetzentwurf den Bundestag und auch den Bundesrat passiert haben, wird auch die Unterschrift des Bundespräsidenten wohl in den nächsten Tagen erfolgen und damit auch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.