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Experten-Antwort

Renteneintrittsalter vs. 45 Beitragsjahren

von S. Schulze27.01.2014 | 13:26
1392 Ansichten
4 Antworten

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Moin zusammen, etwas verstehe ich bei den ganzen Rentenplänen nicht. Ich bin Bj. 1971 und arbeite seit meinem 18. Lebensjahr. Nach den neuen Plänen hätte ich die 45 Jahre bereits mit 63 Jahren erreicht. Dennoch spielt das Renteneintrittsalter (bei mir 67) ein Rolle. Wie denn nun ? Vielleicht kann hier jemand für mich "Licht ins Dunkel" bringen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo S. Schulze,

Ihr Geburtsjahrgang 1971 ist von der geplanten Gesetzesänderung nicht betroffen. Der Gesetzentwurf enthält lediglich eine befristete Sonderregelung für Versicherte, die vor dem 01.01.1964 geboren sind. Für Sie gilt weiterhin, dass Sie mit einer Wartezeit von 45 Jahren frühestens mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen können.

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3 Antworten

HLRT67am 27.01.2014 | 13:55
Nun, die neuen Pläne besagen ja nicht: "Rente nach 45 Beitragsjahren" - dann wäre Ihre Rechnung korrekt - sondern: wer 45 Beitragsjahre hat, kann mit Alter X (also in der Regel zwei Jahre früher als sonst möglich) in Rente. Ob es dann im konkreten Fall beim Renteneintritt 45 oder 47,5 oder wieviele Beitragsjahre auch immer sind, spielt keine Rolle. In Ihrem Fall wären es (nach den aktuellen Plänen) eben zwei Jahre früher, also mit 65 statt mit 67, und dann eben mit 47 Beitragsjahren. Früher geht nicht.
Schadeam 27.01.2014 | 13:58
Ihr Jahrgang bekommt die Regelaltersrente mit 67, die AR für langjährig Versicherte (wenn 35 Jahre) ist mit Abschlägen ab 63 möglich. Haben Sie 45 Jahre ist momentan die Rente mit 65 (und nicht erst mit 67) abschlagsfrei. Und das ist nach den neuen Plänen für die Jahrgänge 1964 und jünger weiterhin so. Lediglich für die vor 1964 geborenen Menschen, könnte die Altersrente schon vor 65 abschlagsfrei sein, wenn Sie auf 45 Jahre kämen.
S. Schulzeam 27.01.2014 | 15:33
Vielen Dank an alle !
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