Hallo h.Lehn,
wenn Sie im Juni 1967 geboren sind und bei Renteneintritt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 vorweisen, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum 01.07.2029 beantragen. Allerdings wären dann 10,8% Abschlag in Kauf zu nehmen. Ohne vorliegende Schwerbehinderung wäre der frühestmögliche Rentenbeginn der 01.07.2030 mit 14,4% Abschlag.
Ohne Abschlag ist der 01.07.2032 der frühestmögliche Rentenbeginn – entweder als Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder als Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Ein früherer Rentenbeginn ist leider – unabhängig von der Erfüllung der 45 Jahre - nicht möglich.
Mit Ihren Fragen bezüglich der ZVK-Rente wenden Sie sich bitte direkt dorthin.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung