Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenentziehung nach Entwöhnungsmaßnahme

von Axe Fooley19.03.2013 | 15:57
2133 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich befinde mich bis 25.04.2013 in Entwöhnungsmaßnahme wegen Spielsucht. Da ich voll arbeitsfähig entlassen werde, droht mir die Rentenentziehung meiner bis Januar 2015 befristeten vollen Erwerbsminderungsrente. Allerding gehe ich am 25.04.2013 für mind. 3 Monate in Adaption. Dort steht mir normalerweise ÜG zu. Nun meine wichtige Frage: Wird die Rente trotz Adaption entzogen? Was sind die Berechnungsgrundlagen für das ÜG in der Adaption? Muss ich mich am 25.04.2013 arbeitssuchend melden? Vielen Dank für eure Mithilfe. Fragen sind existenziell sehr wichtig. Gruss Axel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Axe Fooley,

wir können von hieraus nicht beurteilen, ob und inwieweit Ihnen die Erwerbsminderungsrente entzogen werden würde. Diese Entscheidung trifft Ihr Rentenversicherungsträger.

Ein Anspruch auf Übergangsgeld während einer Maßnahme der medizinischen Rehabilitation würde nur dann bestehen, wenn Sie am Tag vor Beginn der Maßnahme rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren oder arbeitsunfähig im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung waren. Ansonsten besteht kein Anspruch. Da Sie bereits die Erwerbsminderungsrente beziehen, ist davon auszugehen, daß Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben.

Bitte wenden Sie sich zur Klärung direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 19.03.2013 | 16:24
Wer im Forum soll das denn wissen? Warten Sie ab was passiert. Wenn Sie geheilt und arbeitsfähig sind, gibts doch eigentlich keinen Grund Ihnen weiter die Rente zu zahlen? Haben Sie wirklich nur wegen der Spielsucht Rente erhalten oder gab es da noch andere Gründe? Und die Frage nach weiteren Geldzahlungen stellen Sie beim Kostenträger...
Römeram 20.03.2013 | 19:34
Wenn Sie adoptiert werden sind ihre neuen Adoptiveltern für Sie zuständig.
Gast_13am 21.03.2013 | 09:41
@Römer: was soll der unqualifizierte Beitrag? Und der deutschen Sprache scheinen Sie auch nicht mächtig zu sein, oder vielleicht haben Sie was an den Augen.....oder einfach nur oberflächlich lesen und dann einen blöden Kommentar rausrotzen? Wahrscheinlich letzteres......dort steht ADAPTION, nicht Adoption. Wenn Sie nicht wissen, was das ist.....googeln böte sich an.....aber schön auf die Rechtschreibung achten, gell!!
Gast_13am 21.03.2013 | 09:39
@Römer: was soll der unqualifizierte Beitrag? Und der deutschen Sprache scheinen Sie auch nicht mächtig zu sein, oder vielleicht haben Sie was an den Augen.....oder einfach nur oberflächlich lesen und dann einen blöden Kommentar rausrotzen? Wahrscheinlich letzteres......dort steht ADAPTION, nicht Adoption. Wenn Sie nicht wissen, was das ist.....googlemail böte sich an.....aber schön auf die Rechtschreibung achten, gell!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026