Hallo Axe Fooley,
wir können von hieraus nicht beurteilen, ob und inwieweit Ihnen die Erwerbsminderungsrente entzogen werden würde. Diese Entscheidung trifft Ihr Rentenversicherungsträger.
Ein Anspruch auf Übergangsgeld während einer Maßnahme der medizinischen Rehabilitation würde nur dann bestehen, wenn Sie am Tag vor Beginn der Maßnahme rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren oder arbeitsunfähig im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung waren. Ansonsten besteht kein Anspruch. Da Sie bereits die Erwerbsminderungsrente beziehen, ist davon auszugehen, daß Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.