Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenerhöhung

von Rentner23.06.2008 | 21:06
1115 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Abend, was bleibt von der Rentenerhöhung? Dh: Rente geht um 1,1% hoch, aber steigen nicht auch die Kassen- und Pflgeversicherungssätze? Freundlicher Dank für Antworten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Rentner,

da Sie als Rentner grundsätzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig sind, haben Sie aus Ihrer Rente entsprechende Beiträge zu entrichten. Der Beitrag zur Krankenversicherung bemisst sich nach dem allgemeinen Beitragssatz Ihrer Krankenkasse. Veränderungen des allgemeinen Beitragssatzes von gesetzlichen Krankenkassen werden für Rentenbezieher nach drei Monaten wirksam. Sollte Ihre Krankenkasse den Beitragssatz zum 1.4.2008 geändert haben, ist auch diese Veränderung zum 1.7.2008 bei der Berechnung Ihres Beitragsanteils berücksichtigt worden.

Ab 1.1.2009 wird für die Berechnung der von Ihnen zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge ein von der Bundesregierung festgelegter allgemeiner Beitragssatz gelten. Die Höhe diese Beitragsatzes steht noch nicht fest.

Außerdem steigt der Beitragssatz in der Pflegeversicherung zum 1.7.2008 um 0,25%.

3 Antworten

Rente mit Siebenundsiebzigam 23.06.2008 | 21:44
In diesem Forum mag man keine "politischen" Fragen. Obwohl - Rentenrecht und Politik kann man beim besten Willen nicht voneinander trennen. Die (Brutto)Rentenerhöhung in Höhe von 1,1% wurde von der Politik mit viel Getöse als soziale Wohltat verkauft. In Realitas erleiden aber gerade Rentner durch die Inflation enorme Kaufkraftverluste. Außerdem sind diese von der Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung besonders betroffen. http://www.focus.de/finanzen/news/einkommen_aid_123627.html Die sozialen Wohltaten der Politik (Aussetzen des Riesterfaktors) finden NACH der nächsten Bundestagswahl ihr Ende. Dann wird das bisher versäumte nachgeholt. Sie müssen leider fest damit rechnen, dass es NIE mehr Rentenerhöhungen geben wird, die auch nur annähernd die Inflationsrate ausgleichen. (An Redaktion: Das ist schon beschlossene Sache und braucht deshalb nicht gelöscht zu werden). Klartext: Renten wie auch Rentenanwartschaften werden dem Inflationsverzehr preisgegeben. Richten Sie sich daher auf einen ständig sinkenden Lebensstandard ein. Für die junge Generation ist es daher wichtig, etwas für die Altersvorsorge zu tun. Ein wenig Riester hier und ein wenig Entgeltumwandlung dort, das ist eindeutig zu wenig. Riesterrenten garantieren nur das Kapital, was man eingezahlt hat. Träte dieser Fall ein, käme das wegen der durchschnittlichen Geldentwertung von jährlich 3% einem Totalverlust gleich. Eine Geldanlage, die die Inflation mit Längen schlägt, ist nur durch langfristige Anlage in Beteiligungspapieren (Aktien) zu erreichen. Mit den Fesseln der staatlichen "Förderung" kann dieses Ziel jedenfalls nicht erreicht werden Ihnen als aktiver Rentner bleibt jedenfalls der Trost: "der Mensch lebt nicht vom Brot allein" und "Sorgen Sie sich nicht " - lesen Sie in der Bergpredigt (Matthäus, Kapitel 5-7), das hilft weiter und weitet den Horizont. Sich Sorgen verzehrt! Außerdem - Sie haben es noch gut, der jüngeren Generation droht folgendes Ungemach: http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,518835,… Liebe Redaktion - bitte nicht die Ausführungen unseres Innenministers löschen, das kommt nicht gut an!
Happyam 24.06.2008 | 07:55
Nachdem hier ein User zwar geantwortet hat, jedoch auf Ihre Frage so gar nicht eingegangen ist, sondern (mal wieder) nur politisch wird gebe ich mein Bestes Ihnen das rentenerhöhungskauderwelsch nahe zu bringen. Nehmen wir an Ihre Rente beträgt (brutto) 1000.-€ davon wollte die Pflegekasse bislang 1,7 % (kinderlose 1,95%) Das wurde jetzt um 0,25 % erhöht. Ergo 1,95 % und 2,2 % (kinderlose). Jetzt erhöhen wir mal Ihre Rente um 1,1 % =1011.-€ (soweit klar?) nun ziehen wir die PV ab =19,71 € (bzw. 22,24€) verbleiben = 991,29 € (bzw. 988,76 €) Sagen wir mal Ihr KV-Beitrag beträgt 7 % = 70,77 € plus Eigentanteil 0,9 % = 9,10€ Somit ergibt sich eine Nettorente von etwa 911,42 € (bzw. 908,89€) Ich hoffe das hilft Ihnen weiter! MfG Happy
Realistam 24.06.2008 | 13:47
Nur der Vollständigkeit halber: Die Beiträge zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung würden auch ohne Rentenerhöhung steigen. Deshalb beträgt die Rentenerhöhung tatsächlich 1,1 Prozent!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026