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Experten-Antwort

rentenerhöhung

von petra05.07.2017 | 16:58
906 Ansichten
7 Antworten

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ich bin ein sogenannter ostrentner.meine erhöhung soll 3,59% betragen. wenn ich umziehe nach den sogenannten alten bundesländer bekomme ich dann ab juli 2018 den osterhöhungsbetrag oder den sicherlich niedrigen westerhöhungsbetrag? vorrausgesetzt das es dann die unterschiede weiter gibt. danke für die beantwortung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra,

wir schließen uns den Antworten von Apollosonde und W*lfgang an.

Die Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost) erhalten die Bewertung mit dem jeweiligen aktuellen Rentenwert (Ost oder West) unabhängig vom Wohnort des Rentners.

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6 Antworten

Apollosondeam 05.07.2017 | 18:30
Der Anpassungssatz richtet sich nicht nach dem Wohnort sondern danach wo die Anwartschaften, aus denen Ihre Rente berechnet wird, erworben wurden. Werfen Sie mal einen Blick in Ihren (Erst-)Rentenbescheid.
W*lfgangam 05.07.2017 | 19:57
Ergänzend: Im Versicherungsverlauf steht "Zeiten im Beitrittsgebiet", dass sind die, die mit Entgeltpunkten Ost bewertet werden, als rd. 3,59 % rauf. In der Anlage 1 bzw. Anlage "Berechnung der Rente" steht auch nochmal die Summe der bisherigen persönlichen Entgeltpunkte, getrennt nach 'Entgeltpunkte' (ohne Zusatz West, das sind aber die Westzeiten) und 'Entgeltpunkte Ost'. Gruß w.
Stefan Kunzam 05.07.2017 | 20:50
Ha, ha. Ich glaube da würden viele West-Rentner in die neuen Bundesländer umziehen, wenn sie dann die Ost-Erhöhung bekommen könnten. Aber so einfach ist es halt nicht.
Schießl Konradam 06.07.2017 | 10:27
Dies ist eine richtige Spaßantwort. MfG.
kannnitverstand am 06.07.2017 | 10:46
Jaja, das ist Deutschland. Nichts eingezahlt, aber dafür dicke fette Renten und zusätzliche permanente massive Rentenerhöhungen kassieren Viel mehr als die Leute, die ihr Leben lang "Zwangsabgaben" leisten mußten und jetzt mit kümmerlichen "Renten" abgespeist werden. . Nochmals vielen Dank an die Herren Kohl. Schäuble und Blüm.
senf-dazuam 06.07.2017 | 11:09
... und ab 2025 gibt es nur noch ein "Entgeltpunkt" und ein "aktueller Rentenwert" und eine ganze Menge Fragen müssen nicht mehr gestellt werden. @Redaktion: Vielleicht könnte man jeweils zum 1.7. und 1.1. eine Mitteilung ganz oben anpinnen "Meine Rente hat sich zum ... geändert. Warum?" und dort die passende Antwort geben.
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