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Experten-Antwort

Rentenerhöhung 2012

von reginald27.10.2011 | 20:30
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Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.zu welchem rechtskreis gehöre ich hier eigentlich? gebürtig 1950 bln.ost, immer da gewohnt. nach der wende immer im selben öffentlichen betrieb, wechselnd rententechnisch bewertet je nach arbeitsort west-ost, zuletzt west. Also welche erhöhung zählt, 2,3 oder 3,2? Bin nicht verarmt, aber wer blickt das noch? gruß frank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo reginald,

bei Ihrer geschilderten Sachlage wird Ihre Rente nach den Werten Ost angepaßt (Wohnort Ost).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Krämersam 27.10.2011 | 21:09
Wenn Sie bereits berent sind und im Osten wohnen , bekommen Sie natürlich die Erhöhung die es für die neuen Bundesländer geben wird. Die in ihrem Arbeitsleben in den verschiedenen Rechtskreisen ( West oder Ost ) erworbenen unterschiedlichen Rentenentgeldpunkte wurden natürlich entsprechend in ihrem Rentenkonto berücksichtigt. Bei der reinen Altersrente ändert sich auch durch einen Umzug von Ost nach West oder umgekehrt nichts. Bei einer Witwenrente kann deis schon anders sein wie hier nachzulesen ist : http://www.presseportal.de/pm/50838/1447369/ots-audio-von-west-n…
reginaldam 28.10.2011 | 07:02
heißt das bei einem umzug nach berlin-west bekäme ich 3,2% und einen höheren freibetrag auf hinterbliebenenrente? nicht zu fassen nach mehr als 20jahren einheit. gruß f.
reginaldam 28.10.2011 | 07:46
komisch, heute stehen die werte anders rum... egal, anständig wäre eine vereinheitlichung. gruß f.
Amicusam 28.10.2011 | 08:59
Ich dachte immer: Punkte Ost = Anpassung Ost; Punkte West = Anpassung West. Egal wo man wohnt?!?
B´sonam 28.10.2011 | 12:41
Dachte ich bisher auch immer ;-) (Wäre die Antort des Experten korrekt, dann würde ich an Stelle eines"West"-Rentners meinen Wohnsitz kurz vor jeder Rentenanpassung in den Osten der Republik "verlegen" und somit die prozentual höhere Anpassung bekommen...)
Ilsiam 28.10.2011 | 18:08
Also Fazit des ganzen. Wo man bis zur Rente gearbeitet und sich seine Rentenbeitragszeiten erworben hat, bekommt man die entsprechende Rente. In den alten Bundesländern demzufolge mehr als in den neuen, da der Entgeltpunkt-Faktor höher ist Bei einem Umzug von West nach Ost bleibt dieser Rentenbetrag erhalten, aber die jeweilige Rentenerhöhung und ebenso die Freibeträge für Hinterbliebene werden vom Osten angerechnet. Bei einem Umzug von Ost nach West wird das ebenso berechnet... Danke für die Auskunft. Ilsi Ich muss allerdings dem Fr..reginhald beipflichten, dass es Zeit für Gleichheit für alle Rentner bei dem Rentenrecht wäre
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