Hallo Harald Menzel,
Ihre Rente wird mit dem Wert der "West-Anpassung" erhöht.
Die Anpassung richtet sich danach, wo Sie Ihre Versicherungszeiten zurückgelegt haben. Nach Ihrer Schilderung haben Sie lediglich Zeiten in den alten Bundesländern zurückgelegt. daher ist der Anpassungswert "West" für Sie maßgebend.
Der Wohnort ist für die Rentenanpassung nicht relevant.
Mit freundlichen Grüßen