Hallo,
mein Mann und ich haben den Änderungsbescheid über die Rentenanpassung 01.07.2020 erhalten. Nach den Vorankündigungen über eine Erhöhung von 4,2 % (Ost) müsste doch rein rechnerisch die bisherige Bruttorente x 4,2 % die neue Bruttorente ergeben ?
Bei meinem Mann ergibt sich eine rechnerische Erhöhung nur von
3,97 % Erhöhung und bei mir eine rechnerische Erhöhung um 4,05 %. Immer unter Bezugnahme der bisherigen Bruttorente. Wie kommt es zu dieser Abweichung ?
Mfg
Silvia und Wolfgang
Unterschiedliche Erwerbszeiten in unterschiedlichen Bundesländern.
Wenn Sie auch Zeiten in Westdeutschland zurückgelegt haben werden diese ja nicht mit 4,2 % belegt.
mein Mann und ich haben den Änderungsbescheid über die Rentenanpassung 01.07.2020 erhalten. Nach den Vorankündigungen über eine Erhöhung von 4,2 % (Ost) müsste doch rein rechnerisch die bisherige Bruttorente x 4,2 % die neue Bruttorente ergeben ?
Bei meinem Mann ergibt sich eine rechnerische Erhöhung nur von
3,97 % Erhöhung und bei mir eine rechnerische Erhöhung um 4,05 %. Immer unter Bezugnahme der bisherigen Bruttorente. Wie kommt es zu dieser Abweichung ?
Mfg
Silvia und Wolfgang
Im Bescheid auf der Rückseite sind doch die bisherigen und die neuen Summen aufgeschlüsselt. Einfach alle Posten vergleichen.
zu einer ähnlichen Frage finden Sie hier auch Antworten und einen Link
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/rentenerhoehung-420.html
Hallo Silvia,
bei den in den Pressemitteilungen genannten Erhöhungsprozentsätzen (Ost 4,2%/West 3,45%) handelt es sich um die Erhöhungswerte für den jeweiligen aktuellen Rentenwert. Abweichungen bei den individuellen Bruttorenten können sich dabei zum Beispiel dann ergeben, wenn sowohl Beitragszeiten in den neuen Bundesländern, als auch in den alten Bundesländern zurückgelegt worden sind. Im Übrigen verweise ich auch auf die Beiträge von „Jupp“ und „Siehe hier“.