Rentenerhöhung ab 01.07.2015

von
blacky01

Hallo,
bekanntlich werden die Renten ab 01.07.2015 um 2,1% angehoben (Westen).

Bekomme ab 01.07.2015 erstmals Erwerbsminderungsrente.
Im Bescheid steht Sume X... *

Da ja beides zum 01.07.2015 gilt:

Ist die Rentenerhöhung da* schon mit drin?

Oder, kommen die 2,1% ab 01.07.2015 zu diesem Betrag* aus dem Bescheid noch hinzu?

von
Kai-Uwe

Wenn im Bescheid schon eine Summe ab dem 01.07.2015 genannt ist, dann handelt es sich um die endgültige Rentenhöhe ab 1.7.

Die "Erhöhung um X %" bezieht sich nur auf Rentner, die vor dem 1.7. bereits Rentenbeziehen/bezogen haben.

MfG

von
Gigi

Damit Sie es auch "schwarz auf weiß" haben:
Schauen Sie im Rentenbescheid, Anlage 1, nach dort finden Sie den der Berechnung zugrunde liegenden "aktuellen Rentwert".
28,61 Euro = alt bis 30.6.
29,21 Euro = neu ab 1.7.
im Osten
26,39 Euro
27,05 Euro

Gigi

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