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Experten-Antwort

Rentenerhöhung ab 1.7.15 - Berechnung der Netto Rente

von Gustav Köster20.03.2015 | 13:21
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wird eigentlich bei einer Rentenerhöhung und den Abgaben/Anteilen für die KV und PV die 2 stelle nach dem Komma auf - oder abgerundet ? Meine Rentenerhöhung beträgt nämlich exakt 27,996 € werden dann 27,99€ oder 28€ von der DRV zur Berechnung genommen ? Um zur neuen Netto Rente zu gelangen sieht meine Berechnung wie folgt aus : Rente aktuell : 1333,17€ Brutto. plus 2,1% Erhöhung = 27,99€ ergibt neue Brutto Rente von 1361,16€ KV Beitrag beträgt 15,3% ( 14,6% allgemeiner Beitrag plus 0,7% Zusatzbeitrag meiner BKK ) ergibt folgende Berechnung : 15,3% von 1361,16€ = 208,26€ KV Beitrag insgesamt . Anteil der RV davon 14,6% = 198,73€ und dann davon die Hälfte = 99,37€ Mein KV Anteil dann 208,26€ minus der 99,37€ ergibt 108,89€ Pflegeversicherungsbeitrag beträgt 2,6 % da kinderlos. Ergibt von 1361,16€ dann 35,39€ PV Beitrag. Endberechnung : 1361,16€ Brutto Rente minus KV 108,89€ und minus Pflegev. 35,39€ , ergibt 1216,89€ Netto Rente ab 1.7.15 Korrekt soweit oder Rechen-/Denkfehler ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.03.2015 | 09:43

Hallo Gustav Köster,

den Ausführungen von "senf-dazu" vom 20.03.2015, 13:38 h und 14:02 h, schließen wir uns an.

12 Antworten

senf-dazuam 20.03.2015 | 13:38
Die Rechnung sieht eigentlich so aus: 1333,17 Euro entspricht bei einem aktuellen Rentenwert von 28,61 einer Anzahl von 46,5980 persönlichen Entgeltpunkten. Diese werden nun mit dem neuen aktuellen Rentenwert multipliziert, das ergibt dann (kaufmännisch gerundet) 1361,13 Euro. Es sollte sich also eine Erhöhnung von 27,96 Euro (brutto) ergeben. Die Rentenversicherung trägt 7,3 % der Krankenkassenbeiträge, der Zusatzbeitrag ist allein Sache der Arbeitnehmer und Rentner.
Adamsam 20.03.2015 | 13:45
Hä ? Die prozentuale Erhöhung ( 2,1 % in dem Fall ) wird immer und nur von der aktuellen Brutto Rente berechnet und doch nicht mit dem aktuellen Rentenwert " multipliziert " oder sonstwie " berechnet " . Das ergibt in dem Fall exakt 27,996€ Rentenerhöhung welche von der RV auf 28 € gerundet wird.
senf-dazuam 20.03.2015 | 14:02
Doch, doch ... Ein Blick in den Rentenbescheid oder in die Rentenauskunft hilft. Relevant sind die Entgeltpunkte, die sich u.a. aus dem Erwerbsleben ergeben. Diese werden mit dem Rentenartfaktor und dem Zugangsfaktor (z.B. der Abschlag bei vorzeitigem Rentenbezug) und schließlich mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, um die Bruttorente zu ergeben. Es dreht sich immer nur um die Entgeltpunkte. Diese werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Die Rechnung meine Rente * Steigerung = meine neue Rente ist nicht mehr als "Pi mal Daumen"
Jonasam 20.03.2015 | 14:04
Hallo Herr Köster, die Rentenanpassung zum 01.07. eines Jahres erfolgt, indem der bisherige aktuelle Rentenwert durch dem neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird (§ 65 SGB VI). Ihre persönlichen Entgeltpunkte werden also mit dem neuen aktuellen Rentenwert multipliziert. Es wird NICHT die Bruttorente selbst um 2,1 % erhöht. Insofern hat senf-dazu Ihnen bereits die richtige Antwort gegeben. MfG Jonas
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 21.03.2015 | 10:45
Eine weitere Berechnungsgrundlage mit Zahlen. In der gesetzlichen Pflichtversicherte inter- resiert der Versicherten Anteil nicht, es wird ja der Arbeitnehmeranteil von der jeweils ge- zahlten Bruttorente abgezogen. Maßgebend immer die Entgeltpunkte, bei der normalen Altersrente immer gleichbleibend und der jeweilige Rentenwert für einen EP. Rentenbeginn am 1.9.1996 65.8232 Entgeltp. bei 23,86 Rentenwert ( 23,86 x 65.8232) 1570,54 Bruttorente minus Kr/Pfl.V. Im Jahr 2014 28,61 Rentenwert x 65.8232 EP. Euro 1883,20 Bruttorente. Ab 1.7.15 Rentenwert 28,61 plus 2,1% o,60 E ergibt 29,21 Rentenwert x 65.8232 Euro 1922,70 Bruttorente. minus DAK 8,20 157,66 und 2,35 % PflV, 45,18, verbleiben 1719,86 Nettorente. Der Rentenwert ist also dynamisch, nicht zu verwechseln mit damisch. MfG.
GroKoam 21.03.2015 | 13:19
Das mit dem "Damisch" hast Du wohl verinnerlicht.
Herz1952am 21.03.2015 | 17:07
Hallo Gustav Köster, der Rechenweg ist vollkommen korrekt und auch das Ergebnis. Ob es 27,996 oder 28,-- sind doch Peanuts, oder?. Das kommt halt jetzt auch auf die 2,1 % Erhöhung beim Entgeltpunkt an, ob sich überhaupt eine klitzekleine Rundungsdifferenz ergibt. Herz1952
Schießl Konradam 21.03.2015 | 16:54
Trottelhaftes Benehmen eines Weißbiervertreters unerwünscht.
Gustav Kösteram 21.03.2015 | 20:16
Danke für alle Antworten. Habe mal meine alten Rentenanpassungsbescheide der letzten paar Jahre die immer zum 1.7. kommen durchgesehen und da wurdeimmer genau die Rentenerhöhung aus der aktuellen Brutto Rente berechnet und nicht aus dem Rentenwert-/Rentenpunkten oder aus sonst einem anderen Wert.
Rentenzombieam 22.03.2015 | 16:51
Hähähähähähähähähähähä! Dem GroKo eins aufs Maul! Erster Schritt zum Zombie
Herz1952am 22.03.2015 | 18:56
Hallo Gustav Köster, auf der Seite 2 des Bescheides für 1.7.14 ist die Steigerung für einen Rentenpunkt ausgewiesen. Nämlich 1,67% von 28,14€ auf 28,61€. Dies ist die Basis, die mit den erreichten Entgeltpunkten multipliziert wird. Diese sind allerdings nicht nochmal aufgeführt. Das Ergebnis ist natürlich gleich. Da ich als ehemaliger Buchhalter durch Computer faul geworden bin, habe ich schon mal meine Bruttorente, die ich in vollen Euros noch im Kopf hatte mit 1,021 malgenommen. Wenn sich an den SV-Beiträgen nichts ändert, kann man das gleiche Spiel gleich mit dem Netto machen. Also ein Weißwurstfrühstück mit einem dunklen Weizenbier, das gönne ich mir. Alle klar! Dann schon mal Prost. Herz1952
Gackiam 22.03.2015 | 21:37
Dann schon mal Prost. Herz1952
Jaja, du hast schon reichlich Prost. Geh komm, leg dich ins Bett und schlaf´deinen Rausch aus!
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