Hallo, das wird komplziert, und ich danke jedem, der sich hier durchkämpfen möchte.
Seit 1.11.2011 bin ich EU-Rentnerin. Nach einem viel späteren Antrag beim Versorgungsamt Berlin wegen SED-Verfolgung wurde ab Mai 2015 zunächst meine I-Rente anerkannt, die eine Renterhöhung von 400 € auf 450 € ergab.
Nachzahlungssumme ca. 2000 €.
Drei Tage später erhielt ich einen weiteren Rentenbescheid, der nach dem SED-Verfolgunsgesetz eine weitere Rentenerhöhung von 450 auf 480 € ergab.
Nachzahlungssumme nur noch ca. 1000 €,
weil das Reha-Geld auf alle gesetzlichen Beiträge (AOK, Pflegevers.) bis 2011 zurückgerechnet wurde und deren Prozentwertanteil damit stieg.
Beide Nachzahlungen werden vorläufig nicht ausgezahlt.
Das ist klar, weil die Krankenkasse für die Übergangszeit bis zur Rentenzahlung noch Ansprüche hat.
Nun habe ich zwei Fragen:
1. Darf die Renteversicherung mein unanrechenbares Einkommen nach dem SED-Verfogungsgesetz genauso behandeln wie die neu anerkannte I-Rente und rückwirkend auf gesetzliche Beiträge anrechnen, so dass sich die Nachzahlungsumme verringert?
2. VIEL WICHTIGER:
Wie muss das Sozialamt nun auf diesen als Gesamtblatt geschriebenen neuen Rentenbescheid reagieren? Das nicht anrechenbare Einkommen ist aus dem Rentenbescheid nicht ersichtlich und ich bekäme wie bei jeder Rentenerhöhung keinen Cent mehr.