Hallo Monika N.,
wie AIDAaidot bereits dargestellt hat, ändert sich bei einem Umzug von den alten in die neuen Bundesländer oder umgekehrt prinzipiell nichts an der Rentenberechnung. Lediglich bei der Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente ergeben sich je nach Wohnsitz (alte oder neue Bundesländer) unterschiedliche Freibeträge, welche dann letztlich auch zu unterschiedlichen Anrechnungsbeträgen bei einer Witwen-/Witwerrente führen können.