Zitiert von: Monika N.
Hallo Frau Fürstenfeld,
eine politische Diskussion (noch dazu mit etwas unpassenden Ausdrücken) war von mir ganz und gar nicht geplant.
Ich stellte lediglich eine ehrliche Anfrage und habe dankend auch eine korrekte Antwort bekommen.
Dass die letzte Angleichung für die alten BL so kläglich und tatsächlich unwürdig ausfiel, fand ich auch einen Hohn.
Dass jedoch eine Rentenanpassung Ost immer noch erfolgen muss, ist nicht nur das Problem einer Bundeskanzlerin...
Lassen wir bitte das Politisieren - es geht um soziale Gerechtigkeit.
Ich persönlich bekomme z. B. nach 42 Arbeitsjahren (Vollzeit) eine Rente, die aufgestockt werden muss - also was sollen diese bösen Worte.
Ich gönne Jedem eine Rente, von der er leben und seine Grundbedürfnisse abdecken kann.
Damit würde es allen sogar immer noch besser gehen als manch einem, der auch dies nicht mehr kann...
In diesem Sinne Monika N.
Aber auch das, sollten Sie wissen.
Ich meine, bei relativ gerungen Beträgen
sollte man auch die Cent,s angeben.
auch der Hinweis Brutto/Netto darf nicht fehlen. Ganz gleich ob der EP. 28,14 oder
25,74 Rentenwert darstellt. 8,20% Krankenversicherung und 2,05-für Kinder-
lose sogar 2,30 sind zu berücksichtigen,.
Somit sind es Netto 25,26, 23,10 Euro plus
allgemeine Erhöhung zum 1.7.2014, noch
unbekannt.
Gleich auch noch "Angleichung der Ostrenten", auch da rechnen manche falsch.
Solange noch Unterschiede bei den Löhnen
in Ost/ West bestehen bringt die Anglei-
chung nicht unbedingt mehr.
Rekonstruiere: West Du.Verdienst in 2013
34071 ergibt 1 EP. mit 28,14 Rentenwert.
In Ost 28955 Du.Verdienst mit 1,1767 Hochwertung fiktiv 34071 aber nur 25,74
Euro Rentenwert
Durch Angleichung-ohne Hochwertung-25,74 Euro Rentenwert. Sind es aber weiterhin 28955 Verdienst ohne Hochwertung ergibt dies 28,14 : 34071 x
Euro 28955 sind es nur 23,91 Euro
Rentenwert, dies sind nach Adam Riese
weniger als derzeit mit Hochwertung Euro
25,74, rechnen lohnt sich!
Tut mir Leid, trotzdem einen Guten Rutsch.
MfG.