Hallo Marcus Thelen,
Arbeitsentgelt ist definiert in §14 SGB IV,
(Arbeitseinkommen siehe §15 SGB IV,)
einmalig gezahlte Entgelte: §23a SGB IV.
Sie finden hierzu Arbeitsrechtliche Anweisungen der DRV im Internet:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/