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Experten-Antwort

Rentenfähige Einkünfte oder aus welchen Einkünften berechnet sich meine Rente

von Marcus Thelen20.04.2017 | 09:57
1015 Ansichten
4 Antworten

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Mir wurde die Frage gestellt, aus welchen Bestandteilen des Gehaltes sich die später zu erwartende Rente berechnet. Beispiel hierfür ist ein tarifbeschäftigter Mitarbeiter der nach Entgeltgruppe 5 TVöD Stufe 2 eingruppiert ist und eine Zulage zur Entgeltgruppe 9 TVöD entsprechend der Regelung des § 14 TVöD erhält (also den Unterschiedsbetrag zwischen den beiden Entgeltgruppen), sodass er am Ende genauso viel verdient als wäre er wie ein tarifbeschäftigter Mitarbeiter in die Entgeltgruppe 9 TVöD eingruppiert. Die Frage lautet: Wird das Grundgehalt allein oder aber der auszuzahlende Betrag, also Grundgehalt plus Zulage zur Rentenberechnung herangezogen? Über eine entsprechende Rückmeldung, gerne auch mit Quellenangabe, würde ich mich sehr freuen. Herzlichen Dank und Grüße Marcus Thelen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marcus Thelen,

Arbeitsentgelt ist definiert in §14 SGB IV,

(Arbeitseinkommen siehe §15 SGB IV,)

einmalig gezahlte Entgelte: §23a SGB IV.

Sie finden hierzu Arbeitsrechtliche Anweisungen der DRV im Internet:

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/

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3 Antworten

Luxam 20.04.2017 | 10:21
Maßgebend ist das Bruttoarbeitsentgelt - § 162 SGB VI
Marcus Thelenam 20.04.2017 | 11:16
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Die Antworten haben mir bei der weiteren Recherche sehr geholfen. Herzlichen Dank hierfür. Viele Grüße Marcus Thelen
Marcus Thelenam 20.04.2017 | 11:16
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Die Antworten haben mir bei der weiteren Recherche sehr geholfen. Herzlichen Dank hierfür. Viele Grüße Marcus Thelen
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