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Rentenfersicherung verkaufen

von badboy31.05.2009 | 21:31
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, habe folgende Frage: ich bin 31 Jahre alt, dem entsprechend habe ich bereits einiges in die Rentenversicherung eingezahlt. Jetzt werde ich Beamter, daraus erfolgt, dass ich mich privat absichern muß. In die gesetzliche Versicherung will ich nicht weiter einzahlen, ist mir zu unsicher. Was kann ich mit der gesetzlichen Rentenversicherung machen? Eventuell auf meine Frau umschreiben oder verkaufen oder Sie auszahlen lassen? Zahle aber schon bei weitem mehr als 6 Jahre ein. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie bereits sechs Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, werden Sie persönlich später daraus eine Altersrente bekommen. Hinterbliebene könnten jederzeit aus Ihrer Versicherung eine Hinterbliebenenrente erhalten. Eine Beitragserstattung oder Umschreibung auf andere Personen ist nicht möglich. Bitte informieren Sie sich bei der Versorgungsdienststelle, ob und in welcher Form bei Rentenbeginn die Rente auf die Versorgung angerechnet wird.

13 Antworten

Karlchenam 31.05.2009 | 21:46
Mein Gott,werden jetzt auch schon Legastheniker verbeamtet...armes Deutschland.
badboyam 31.05.2009 | 22:16
Ich bin davon ausgegangen, dass sich hier erwachsene Menschen austauschen. Karlchen wenn du nichts Konstruktives beitragen kannst, dann würde ich dir empfehlen deine Beiträge für dich zu behalten. Dein Beitrag zeugt von deinem Niveau... damit ist alles gesagt.
Karl der Großeam 31.05.2009 | 22:53
Rentenversicherung schreibt man trotzdem mit "v", nicht mit "f". Das kann man auf dieser Seite sogar mehrfach nachlesen! Was Ihre Vorstellungen betrifft: Ihre Rentenversicherungsbeiträge unterliegen nicht Ihrer Disposition in irgend einer Weise. Nur wenn Sie weniger als 60 Monate und damit die kleine Wartezeit (5 Jahre) nicht erfüllt hätten, könnten Sie sich die Beiträge als Beamter erstatten lassen. Wie Sie schreiben, haben Sie aber 6 Jahre und damit bereits einen Anspruch auf Regelaltersrente erworben.
Katzenjammeram 01.06.2009 | 13:56
"Im Zausammenhang mit der Finanzkrise besteht befristet bis Ende des Jahres die Möglichkeit, mit den bisher eingezahlten Rentenbeiträgen in Verbindung mit der Abwrackprämie einen Opel zu erwerben. Im Falle einer Erwerbsminderung oder bei einer frühzeitigen Inanspruchnahme von Leistungen aus der Rentenversicherung wird die Hypo-Real-Estate, die bisher 67.000.000.000 Euro vom Staat erhalten hat, zunächst in Vorlage treten". So könnte eine Schlagzeile aus der BILD-Zeitung lauten und wäre in den derzeitigen turbulenten Zeiten gar nicht so abwegig. Aber mal im Ernst: Wenn Sie 31 Jahre alt sind und denken, Sie könnten die bisher eingezahlten Beiträge an ihre Frau übertragen, oder sich die Beiträge auszahlen lassen, muss man doch sehr an der Ernsthaftigkeit ihrer Anfrage zweifeln. Nichts für ungut.
Chrisam 01.06.2009 | 09:28
Da Sie wie gesagt die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, haben Sie das Recht zur freiwilligen Versicherung in der Rentenversicherung. Dadurch scheidet eine Beitragserstattung aus.
badboyam 01.06.2009 | 10:41
Vielen Dank für die Auskunft und was den Tippfehler angeht, dann soll der erste einen Stein werfen, dem es noch nie passiert ist...
-_-am 01.06.2009 | 16:03
Ein einfaches "SORRY, ich habe mich vertippt" auf den Beitrag von "Karlchen" wäre ja vielleicht auch nicht schlecht gewesen. "Dein Beitrag zeugt von deinem Niveau... damit ist alles gesagt." Ist sicher keine gute Reaktion, wenn man selbst einen Fehler gemacht hat, selbst wenn der Beitrag etwas überzogen war.
saegeam 01.06.2009 | 16:32
dann soll aber Karlchen diesen Stein werfen, der Perfektionist.
uweam 01.06.2009 | 20:17
Dies sollte ein Forum der Rentenversicherung sein und nicht der orthographischen Gesellschaft oder?
Hansam 01.06.2009 | 21:08
In diesem Forum tummeln sich vorwiegend Anhänger der DRV, so dass jede Anfrage nach Erstattung von Beiträgen bei diesen negative Emotionen auslöst. Dies scheint auch dem Anfragenden bewußt gewesen zu sein, da er den Forumnamen "badboy" gewählt hat. Die Anfrage war rational völlig berechtigt. Eine positive Beantwortung der Anfrage scheiterte lediglich an einem Jahr zuviel an RV-Beitragszahlung.
@ Hansam 01.06.2009 | 23:08
Och,Sie sind wohl wieder Einer dem man die sicher geglaubte EM-Rente abgelehnt hat.Und nun frustet Hans vor sich hin.
Ordografischer Gesellenam 01.06.2009 | 22:27
Wen Ihnen ein Fersischerung schreipen wollen, müsen Ihnen auch ein wenik deusch gönnen. Auch wenn nischt ordografische Gesellen.
Hansam 03.06.2009 | 17:58
@ "@ Hans": Ihre Vermutung trifft nicht zu. Aber vielen Dank für den konstruktiven Beitrag. Mein eigener Beitrag, der Sie so getroffen zu haben scheint, diente eigentlich der Versachlichung der Forumsbeiträge.
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