...für den Bereich der gesetzlichen Rente wäre dies auch hier http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_4140/DE/Service/Downloads/Abt__IV/071__5,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
ab den randnummern 82 ff nachzulesen.
Bei Betriebsrenten wird nach internen (Direktzusage, Unterstützungskasse) und externen Durchführungswegen (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung) unterschieden.
Der bei internen Durchführungswegen anzusetzende (hängt von der Art der rente und dem Lebensalter ab) Versorgungsfreibetrag wird für die Zukunft stufenweise abgeschmolzen (vgl. Tabelle § 19 II Estg) bleibt dann aber für die Bezugszeit der Betruebsrente unverändert.
MfG