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Rentenfreibetrag für ges. Rente aus Großbritannien

von Manfred Kaiser20.03.2012 | 20:57
1970 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich erhalte seit 2011 auch eine gesetzliche Rente aus Großbritannien; mein Rentenfreibetrag für meine deutsche Rente beträgt 46%, da ich seit 2007 Rentner bin(schwerbehindert). In GB gibt es keine Rente vor 65 und lt. Finanzamt soll der Rentenfreibetrag für die GB-Rente nur 38% betragen, lt. Tabelle für Rentenbeginn in 2011. Nun kann ich in allen diesbezüglichen Foren und Artikeln lesen, dass alle nachgelagerten Renten mit dem Freibetragssatz der Erstrente belegt werden. Kann jemand hierzu helfen, falls ja, auch mit einem Nachweis, den auch der Finanzbeamte akzeptiert? Besten Dank im voraus

3 Antworten

KSCam 20.03.2012 | 22:22
Auf diese eindeutig steuerrechtliche Frage werden Sie von Rentenexperten nur den Hinweis erhalten, dass Sie sich ans Finanzamt oder einen Steuerberater wenden müssen.
Manfred Kaiseram 21.03.2012 | 09:44
Zitat von hegehosa anzeigen
Vielen Dank für die schnelle Hilfe, jetzt kenne ich zumindest die Ansicht des BMF. Ungerecht ist es trotzdem. Jetzt werde ich es damit versuchen, dass ich in GB ab 2008 als Schwerbehinderter anerkannt wurde, allerdings aufgrund meiner anderen Einkünfte die "Schwerbehindertenrente" 0 war.
hegehosaam 21.03.2012 | 07:36
"Bei mehreren Versorgungsbezügen bestimmen sich der maßgebende Prozentsatz für den steuerfreien Teil der Versorgungsbezüge und der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag nach dem Beginn des jeweiligen Versorgungsbezugs." Quelle: Weisung des BMF vom 13.09.2010 zur einkomensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen; BStBl. I, 2010, Seite 681 ff., Randziffer 120
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