Natürlich ist das Gutachten wichtig und in den allermeisten Fällen auch wirklich entscheidend pro oderr kontra EM-Rente.
Aber nicht immer und schon gar nicht zwangsläufig muss die RV der Einschätzung des Gutachters folgen. Ich habe das alles selber erlebt.
Auch bei ihren Beispiel , das der Gutachter jemanden für voll Erwerbsfähigkeit hält ist durchaus die Zuerkennung einer EM-Rente dadurch nicht gänzlich ausgeschlossen und absolut noch möglich ( zumindest dann im Widerspruchsverfahren ) .
Das ist nämlich dann der Fall , wenn alle anderen vorliegenden ärztlichen Unterlagen z.b. der behandelnen Fachärzte, einer Rehamassnahme etc. eine völlig andere Einschätzung zur EM abgeben. Dann wäre nämlich so ein völlig demgegenüber konträres Gutachten , das allen anderen med. Unterlagen teilweise oder sogar völlig wiederspricht , nicht sehr glaubwürdig und in dem Fall würde höchstwahrscheinlich dann eine erneute Begutachtung angesetzt werden ( spätestens dann im Widerspruchsverfahren ) .
Der neue Gutachter könnte sich durchaus dann der Meinung der behandelnden (Fach)Ärzte anschliessen und man bekommt so doch noch die EM-Rente.
Umgekehrt könnte auch bei einem Gutachten welches eine volle EM attestiert , keine EM-Rente gezahlt werden und zwar aus rein juristischen Gründen.
Das allerletzte Worte bei der Zuerkennung /Ablehnung einere EM-Rente hat nämlich nicht der Mediziner sondern ein Jurist im Hause der RV. Dieser beurteilt rein juristisch ob eine Zuerkennung bzw. eine Ablehnung rechtlich haltbar ist oder eben rechtlich angefochten werden kann.
Gerade im Widerspruchsverfahren kann es komplizierte juristische Konstellationen geben ( in die ein cleverer Fachanwalt die RV bringen kann... ) , welche dann den Juristen veranlassen gegen das Votum des med. Dienstes auf Ablehnung der EM-Rente zu stimmen und sein Jawort pro EM-Rente zu geben.
Nur ein Jurist kann nämlich für ein dann meistens ja anstehendes Sozialgerichtsverfahren die Chacnen für die RV beurteilen und abwägen. Wenn Zweifel daran bestehen ob die derzeitige Faktenlage vor Gericht " wasserdicht " ist und veilleich tnicht bestehen kann, wird man die EM-Rente bekommen weil die RV sich dann nicht auf ein letztlich für Sie unsicheres SG-Verfahren einlässt. Auf rechtlich dünnes Eis begibt die die RV nicht so gerne....
Also so einfach ist das alles nicht und vro allem lassen sich da keine pauschalen Aussagen treffen. Da muss immer der Einzelfall ganz genau angeschaut werden.