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Rentenhöhe

von sonnenschein10.09.2008 | 10:44
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Kann mir jemand sagen, ob es stimmt, dass die Rentenhöhe nicht höher als 1.800,00 Euro sein kann?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine generelle Aussage über die Höhe der Rente ist nicht möglich, da verschiedene Faktoren Einfluss auf die Rentenberechnung haben.

Im Fall der Regelaltersrente hängt die Rentenhöhe von der Höhe des erzielten Bruttoarbeitsentgelts und der Anzahl der Beitragsjahre ab. Für den sog. "Eckrentner" (45 Beitragsjahre, in denen Beiträge jeweils aus dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten abgeführt wurden) beträgt die Regelaltersrente derzeit ca. 1.200 Euro.

Grenzt der Verdienst in den 45 Beitragsjahren an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, beläuft sich die Regelaltersrente auf ca. 2.400 Euro.

Über die zu erwartende Höhe Ihrer eigenen Rente erkundigen Sie sich am besten bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

6 Antworten

Wolfgangam 10.09.2008 | 11:47
Hallo sonnenschein, stimmt nicht. Rechnerisch sind bis ca. 3000 EUR möglich, was aber lebensfremd wäre. Eine durchschnittliche Rente nach 45 Jahren Arbeit mit eben durchschnittlichen Einkünften (zz. rd. 30000 EUR jährlich) liegt bei Brutto 1200 EUR (West) ...so als Anhaltspunkt. Gruß w.
Schiko.am 10.09.2008 | 11:32
Die höchtsbeträge , was ja heißt, der verdienst war immer jährlich so hoch als die be- messungsgrenzen waren,sind: 1912 Euro 40 beitragsjahre 2122 Euro 45 2340 Euro 50 Als Bruttorente, natürlich sind die knappschaftsrenten höher, für einen entgeltpunkt ist hier der faktor höher als 1,00. MfG.
NORMALVERBRAUCHERam 10.09.2008 | 11:42
Bei uns Normalos gibt es eine Obergrenze. Nur bei den Herrn Politikern ist sie Grenzenlos . So im Schnitt bei 10000 € im Monat. Ich bin bestimmt kein Neider . Aber mit 5000 € wären sie nicht Unterversorgt.
---am 10.09.2008 | 17:20
Hallo NORMALVERBRAUCHER, auch wenn Sie mit Ihren Gedanken nicht falsch liegen, sollten Sie bitte Ihren Unmut bei der Politik und nicht im Forum für Rentenrecht loswerden. Sie gehen ja auch nicht zum Becker und beschweren sich dort über das Fleisch des Metzgers. Wenden Sie sich auch die Parteien. Auch die haben Beratungsbüros. Wo? Google hilft ihnen mit Sicherheit.
Schiko.am 11.09.2008 | 05:57
In der bibel steht zwar" was ich geschrieben habe, habe ich geschrieben", maße mir dies nicht an, schon gar nicht gegenüber der experten. Meine berechnung bezog sich natürlich ausschließlich auf die entgeltpunkte bei verdiensten immer bis zur bemes- sungsgrenze. Der fragende wollte dies ja auch nicht auf sich bezogen wissen, natürlich können noch immer individual entgeltpunkte dazu kommen. Denke an schul-oder ausbildungszeiten, erwähne auch noch spaßhaft 10 EP. für zehn kinder, usw. Habe absichtlich, um nicht aufzubauschen die EP. weg- gelassen, dies hole ich jetzt nach. Ausgehend von der verrentung nach dem stande 31.12.2007 und dem neuen rentenwert ab 1.7.08 mit 26,56 in den alten bundesländern : 1.912 71,9966 entgeltpunkte 2.121 79,8802 2.340 88,1165 Traue mir natürlich zu, dass dies rechnerisch nicht unbe- dingt genau stimmt, bin für jede nachrechnung sehr dankbar. MfG
xxxxam 11.09.2008 | 22:23
ich wende mich an den Bäcker und nicht an den Becker, der hat mal was von Tennis und dunkelhäutigen Frauen verstanden :-))
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