Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Frau Goebel, das Vergleichsangebot wurde Ihnen nur von der DRV übermittelt. Im Rahmen des Klageverfahrens wurde vom Gericht dieses Vergleichsangebot vorgeschlagen. So wie es aussieht, gibt es doch nur das eine Angebot –volle Erwerbsunfähigkeit ab dem 21.01.2012- . Es nützt Ihnen also nicht viel weiter, wenn z. Beispiel die Rente im Jahre 2005 höher gewesen wäre. Es gibt auch leider keine Wahlmöglichkeiten. Die Frage wird doch sein, ob überhaupt eine Rentenanspruch besteht, wenn Sie das Vergleichsangebot ablehnen. Sie sollten sich deshalb direkt mit dem Gericht in Verbindung setzen –am besten durch Ihren gesetzlichen Vertreter bei Gericht -.
Danke für ihren wertvollen Beitrag...Hallo, ich habe einen Rentenantrag im Jahre 2005 gestellt.Er wurde abgelehnt. Nun bin ich in 2. Instanz am Klagen und habe ein Vergleichsangebot der DRV erhalten ......volle Erwerbsunfähigkeit ab dem "21.1. 2012( nach eigenem eingeholtem Gutachten)...also fast 7 Jahre nach dem Antrag. Die Zeit ab Antrag habe ich von Hartz 4 leben müssen, da ich nicht arbeiten konnte. Nun meine Frage: Würde meine Rente ab 2005 höher ausfallen als jetzt?
Bei offenen Rentenverfahren (incl. Klageverfahren) werden soweit ich weiß keine Renteninformationen versandt.Nun meine Frage: Würde meine Rente ab 2005 höher ausfallen als jetzt?Schauen Sie doch einfach in die jährlich übersandte Renteninformation und Sie können die 'Wertentwicklung' seit 2005 ohne Probleme nachvollziehen :-) Ansonsten: siehe @B'son
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.