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Experten-Antwort

Rentenhöhe

von Susanne Goebel05.12.2012 | 15:02
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10 Antworten

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Hallo, ich habe einen Rentenantrag im Jahre 2005 gestellt.Er wurde abgelehnt. Nun bin ich in 2. Instanz am Klagen und habe ein Vergleichsangebot der DRV erhalten ......volle Erwerbsunfähigkeit ab dem "21.1. 2012( nach eigenem eingeholtem Gutachten)...also fast 7 Jahre nach dem Antrag. Die Zeit ab Antrag habe ich von Hartz 4 leben müssen, da ich nicht arbeiten konnte. Nun meine Frage: Würde meine Rente ab 2005 höher ausfallen als jetzt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.12.2012 | 14:58

Hallo Frau Goebel, das Vergleichsangebot wurde Ihnen nur von der DRV übermittelt. Im Rahmen des Klageverfahrens wurde vom Gericht dieses Vergleichsangebot vorgeschlagen. So wie es aussieht, gibt es doch nur das eine Angebot –volle Erwerbsunfähigkeit ab dem 21.01.2012- . Es nützt Ihnen also nicht viel weiter, wenn z. Beispiel die Rente im Jahre 2005 höher gewesen wäre. Es gibt auch leider keine Wahlmöglichkeiten. Die Frage wird doch sein, ob überhaupt eine Rentenanspruch besteht, wenn Sie das Vergleichsangebot ablehnen. Sie sollten sich deshalb direkt mit dem Gericht in Verbindung setzen –am besten durch Ihren gesetzlichen Vertreter bei Gericht -.

9 Antworten

B´sonam 05.12.2012 | 15:47
Ohne Ihre genaue Versicherungsbiographie zu kennen, gehe ich zu 90 % davon aus, dass der Rentenanspruch 2005 höher war. Durch die ALG II-Zeiten sinkt (in der Regel) der für die Bewertung der Zurechnungszeit maßgebliche Durchschnittswert. Ausnahme : Sie sind irgendwann zwischen 1946 und 1951 geboren, dann hätten sie durch denn "Leistungsfall 2012" niedrigere Abschläge.
Susanne goebelam 05.12.2012 | 16:06
Vielen Dank für die schnelle Antwort B´son. Also liege ich da gar nicht so falsch mit meiner Annahme.
Mehmet Efendiam 05.12.2012 | 17:37
Hallo, ich habe einen Rentenantrag im Jahre 2005 gestellt.Er wurde abgelehnt. Nun bin ich in 2. Instanz am Klagen und habe ein Vergleichsangebot der DRV erhalten ......volle Erwerbsunfähigkeit ab dem "21.1. 2012( nach eigenem eingeholtem Gutachten)...also fast 7 Jahre nach dem Antrag. Die Zeit ab Antrag habe ich von Hartz 4 leben müssen, da ich nicht arbeiten konnte. Nun meine Frage: Würde meine Rente ab 2005 höher ausfallen als jetzt?
Danke für ihren wertvollen Beitrag...
zeldaam 05.12.2012 | 21:26
Hallo Frau Goebel, man kann zwar aufgrund des zwischenzeitlichen Bezuges von ALG II vermuten, dass die Rente mit einem Leistungsfall in 2005 höher ausfallen würde als bei einem Leistungsfall in 2012. Genau kann man dies jedoch nur anhand Ihres individuellen Versicherungsverlaufes ausrechnen. Sie könnten die DRV direkt oder über das Gericht bitten, dass Ihnen zwei Probeberechnungen (einmal mit einem (möglichst konkreten Datum) in 2005 und dem vorgeschlagenem Datum 21.01.2012 erstellt werden, dann wissen Sie genauer , welches Datum "günstiger" ist und wie hoch die (monatliche) Differenz wäre. Sofern die Berechnung mit einer Leistungsminderung in 2005 höher ausfallen, müssten Sie gegenüber dem Gericht aber noch argumentieren, warum bereits damals die Leistungsminderung eingetreten ist und Sie daher das Vergleichsangebot ablehnen würden. MfG zelda
oder soam 06.12.2012 | 08:37
Schauen Sie doch einfach in die jährlich übersandte Renteninformation und Sie können die 'Wertentwicklung' seit 2005 ohne Probleme nachvollziehen :-) Ansonsten: siehe @B'son
Susanne Goebelam 06.12.2012 | 11:18
Hallo leider habe ich seit 2003 keinen Versicherungsverlauf bekommen...wer weiß warum...keine Ahnung. Ich bin im mom ziemlich ratlos, weiß nicht, ob ich den Vergleich annehmen soll. Alle gehen davon aus, dass die Nachzahlung eh an das AAmt geht, ist ja auch richtig so. Nur mir geht es um die Zukunft, da zählt jeder Euro. Da ich eine sehr seltene ,angeborene Bindegewebserkrankung habe, hatte ich die letzten Jahre große Kämpfe auszustehen. Kein Gutachter war in der Lage, auf die Krankheit einzugehen, sei es aus Unwissenheit oder auch aus mangelndem Interesse. Um die Diagnosestellung habe ich mich auch selber gekümmert. Kann ich denn von mir aus eine Berechnung von 2005 beantragen ohne übers Gericht zu gehen? MfG
B´sonam 06.12.2012 | 11:45
Nun meine Frage: Würde meine Rente ab 2005 höher ausfallen als jetzt?
Schauen Sie doch einfach in die jährlich übersandte Renteninformation und Sie können die 'Wertentwicklung' seit 2005 ohne Probleme nachvollziehen :-) Ansonsten: siehe @B'son
Bei offenen Rentenverfahren (incl. Klageverfahren) werden soweit ich weiß keine Renteninformationen versandt.
Susanne Goebelam 06.12.2012 | 12:38
genau!.....das haben sie mir am Tel. auch gesagt, aber wenigstens bekomme ich nachträglich den Versicherungsverlauf bis 2005 nachgereicht, mal sehen, da kann man schon grob vergleichen. Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Antworten. MfG
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