Rentenhöhe

von
Petra

Hallo,
Wie ist das eigentlich.
Aktuell wurde bei einer EMR in 2019 eine Rente in Höhe von 1810€ errechnet.
Wenn ich dann in 4 1/2 Jahren mit 61/7 in SB Rente gehe gibt der Rechner aufgrund der 10,8% Abzug 1720€ an.
Behalte ich dann meine 1810€ wenn ich in die erste mögliche Altersrente gehe? In dem Fall wie geschrieben mit 61/7.
Habe unbefristete 50%.

Danke ans Forum und den Experten.

von
DRV

Bei Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersgrenze haben Sie Besitzschutz. Die Altersrente wird daher mindestens in Höhe der Erwerbsminderungsrente gezahlt.

von
Angela

Zitiert von: Petra
Hallo,
Wie ist das eigentlich.
Aktuell wurde bei einer EMR in 2019 eine Rente in Höhe von 1810€ errechnet.
Wenn ich dann in 4 1/2 Jahren mit 61/7 in SB Rente gehe gibt der Rechner aufgrund der 10,8% Abzug 1720€ an.
Behalte ich dann meine 1810€ wenn ich in die erste mögliche Altersrente gehe? In dem Fall wie geschrieben mit 61/7.
Habe unbefristete 50%.

Danke ans Forum und den Experten.

Ja Sie behalten dann die 1810 €, bei ihrer Schilderung gehe ich sogar davon aus das in 4,5 Jahren ihre EMR sogar noch höher ist.

Der Gesetzgeber hat die Zurechnungszeit extra für Leute wie Sie um 5 Jahre und 8 Monate erhöht.

Der Bestandsrentner einer EMR will man aber auf Sozialhilfehöhe belassen und deshalb bekommen diese Bestandsrentner nicht mehr Zurechnungszeit zugebilligt.

von
Kaiser

[/quote]

Der Bestandsrentner einer EMR will man aber auf Sozialhilfehöhe belassen und deshalb bekommen diese Bestandsrentner nicht mehr Zurechnungszeit zugebilligt.[/quote]

Diese Aussage passt nahtlos zu dem Unsinn, den Du sonst von Dir gibst. Glückwunsch!

von
Kaiser

Tut mir leid das in meinem vorherigen Beitrag das Zitieren nicht geklappt hat. Ausser das ich sehr oft totalen Quatsch schreibe, bin ich manchmal zu blöd zum zitieren.

von
IchbinderKaiser

Zitiert von: Kaiser
Tut mir leid das in meinem vorherigen Beitrag das Zitieren nicht geklappt hat. Ausser das ich sehr oft totalen Quatsch schreibe, bin ich manchmal zu blöd zum zitieren.

Du musst dich nicht entschuldigen, ich bin es so von dir gewöhnt.

Experten-Antwort

Hallo Petra,

wie DRV bereits geschrieben hat, gilt bei Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente der Besitzschutz, so dass die Altersrente in Höhe der Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?