Hallo, Wie ist das eigentlich. Aktuell wurde bei einer EMR in 2019 eine Rente in Höhe von 1810€ errechnet. Wenn ich dann in 4 1/2 Jahren mit 61/7 in SB Rente gehe gibt der Rechner aufgrund der 10,8% Abzug 1720€ an. Behalte ich dann meine 1810€ wenn ich in die erste mögliche Altersrente gehe? In dem Fall wie geschrieben mit 61/7. Habe unbefristete 50%.
Danke ans Forum und den Experten.
11.04.2019, 18:06
von
DRV
Bei Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersgrenze haben Sie Besitzschutz. Die Altersrente wird daher mindestens in Höhe der Erwerbsminderungsrente gezahlt.
11.04.2019, 18:20
von
Angela
Zitiert von: Petra
Hallo, Wie ist das eigentlich. Aktuell wurde bei einer EMR in 2019 eine Rente in Höhe von 1810€ errechnet. Wenn ich dann in 4 1/2 Jahren mit 61/7 in SB Rente gehe gibt der Rechner aufgrund der 10,8% Abzug 1720€ an. Behalte ich dann meine 1810€ wenn ich in die erste mögliche Altersrente gehe? In dem Fall wie geschrieben mit 61/7. Habe unbefristete 50%.
Danke ans Forum und den Experten.
Ja Sie behalten dann die 1810 €, bei ihrer Schilderung gehe ich sogar davon aus das in 4,5 Jahren ihre EMR sogar noch höher ist.
Der Gesetzgeber hat die Zurechnungszeit extra für Leute wie Sie um 5 Jahre und 8 Monate erhöht.
Der Bestandsrentner einer EMR will man aber auf Sozialhilfehöhe belassen und deshalb bekommen diese Bestandsrentner nicht mehr Zurechnungszeit zugebilligt.
11.04.2019, 19:58
von
Kaiser
[/quote]
Der Bestandsrentner einer EMR will man aber auf Sozialhilfehöhe belassen und deshalb bekommen diese Bestandsrentner nicht mehr Zurechnungszeit zugebilligt.[/quote]
Diese Aussage passt nahtlos zu dem Unsinn, den Du sonst von Dir gibst. Glückwunsch!
11.04.2019, 22:26
von
Kaiser
Tut mir leid das in meinem vorherigen Beitrag das Zitieren nicht geklappt hat. Ausser das ich sehr oft totalen Quatsch schreibe, bin ich manchmal zu blöd zum zitieren.
11.04.2019, 22:47
von
IchbinderKaiser
Zitiert von: Kaiser
Tut mir leid das in meinem vorherigen Beitrag das Zitieren nicht geklappt hat. Ausser das ich sehr oft totalen Quatsch schreibe, bin ich manchmal zu blöd zum zitieren.
Du musst dich nicht entschuldigen, ich bin es so von dir gewöhnt.
12.04.2019, 08:12
Experten-Antwort
Hallo Petra,
wie DRV bereits geschrieben hat, gilt bei Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente der Besitzschutz, so dass die Altersrente in Höhe der Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.