Rentenhöhe

von
Christine

Hallo,
da ich über 40 Jahre arbeite und ohne Unterbrechung in die Rentenversicherung einzahle, hätte ich Anfang des Jahres mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Ich möchte aber noch 2 Jahre weiter berufstätig sein und mit den Regelalter 65J 7 Mon. in Rente gehen. Lohnt sich das überhaupt für den Rentenverlauf?
mfg

von
suchenwi

Generell lohnt sich: länger arbeiten, mehr Beiträge einzahlen, damit höhere Rente.
Für 40 Jahre ist mir keine Regelung bekannt, nur folgende:
35 Jahre - "langjährig versichert", Rente möglich mit 63, mit Abschlägen (-0.3%/Monat vor Regelrentenalter)
45 Jahre - "besonders langjährig versichert", Rente möglich mit 63+x (abhängig vom Geburtsjahrgang) ohne Abschläge

von
suchenwi

Zitiert von: Christine
Ich möchte aber noch 2 Jahre weiter berufstätig sein und mit den Regelalter 65J 7 Mon. in Rente gehen. Lohnt sich das überhaupt für den Rentenverlauf?
mfg

Auf jeden Fall! Regelalter ist der Normalfall (ohne Ab-/Zuschläge), und jeder Beitragsmonat erhöht die Entgeltpunkte, und damit die zu erwartende Rente.

von
Lotte

Zitiert von: Christine
Hallo,
da ich über 40 Jahre arbeite und ohne Unterbrechung in die Rentenversicherung einzahle, hätte ich Anfang des Jahres mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Ich möchte aber noch 2 Jahre weiter berufstätig sein und mit den Regelalter 65J 7 Mon. in Rente gehen. Lohnt sich das überhaupt für den Rentenverlauf?
mfg

Es lohnt sich immer. Wenn du über deine Regelalteesrente hinaus noch arbeitest und Beiträge einzahlt, erhältst du für jeden Monat 0,3% mehr Rente.

von
Berater

Zitiert von: Lotte
Zitiert von: Christine
Hallo,
da ich über 40 Jahre arbeite und ohne Unterbrechung in die Rentenversicherung einzahle, hätte ich Anfang des Jahres mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Ich möchte aber noch 2 Jahre weiter berufstätig sein und mit den Regelalter 65J 7 Mon. in Rente gehen. Lohnt sich das überhaupt für den Rentenverlauf?
mfg

Es lohnt sich immer. Wenn du über deine Regelalteesrente hinaus noch arbeitest und Beiträge einzahlt, erhältst du für jeden Monat 0,3% mehr Rente.

Sie sollten sich nochmal informieren. Es sind 0,5% pro Monat.

von
Lotte

Zitiert von: Berater
Zitiert von: Lotte
Zitiert von: Christine
Hallo,
da ich über 40 Jahre arbeite und ohne Unterbrechung in die Rentenversicherung einzahle, hätte ich Anfang des Jahres mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Ich möchte aber noch 2 Jahre weiter berufstätig sein und mit den Regelalter 65J 7 Mon. in Rente gehen. Lohnt sich das überhaupt für den Rentenverlauf?
mfg

Es lohnt sich immer. Wenn du über deine Regelalteesrente hinaus noch arbeitest und Beiträge einzahlt, erhältst du für jeden Monat 0,3% mehr Rente.

Sie sollten sich nochmal informieren. Es sind 0,5% pro Monat.

Hauptsache es lohnt sich!!! -:)

von
senf-dazu

Hallo Christine!

Es kommt immer drauf an ...
Wenn Sie davon überzeugt sind, dass Sie noch ein langes und gesundes Leben vor sich haben, dann arbeiten Sie noch ein bisschen und erhöhen damit den Rentenanspruch ... vielleicht auch mit Zuschlag, wenn Sie die Rente erst nach der Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen.
Wenn Sie die Arbeit nur noch mit Mühe schaffen und sich eher zur Arbeit schleppen, dann ist die Rente -auch mit Abschlag- vielleicht der bessere Weg für Sie. Vielleicht auch Rente mit eine Teilzeitjob parallel, die sogenannte Flexirente?
Es liegt an vielen Parametern. Wenn es Ihnen aber nur auf die rentenhöhe ankommt, dann machen Sie sich mal eine Tabellenkalkulation mit den bis zum erwarteten Lebensende hochgerechneten Rentenbeträgen (laut Rentenauskunft). Dann sehen Sie schwarz auf weiß, ob es sich lohnt, erst später in Rente zu gehen. Vielleicht freut sich auch der spätere Witwer über eine höhere Witwerrente?

Experten-Antwort

Hallo Christine,

aufgrund des angegebenen Regelalters von 65 Jahren und 7 Monaten gehe ich mal davon aus, dass Sie Jahrgang 1953 sind.

Dann können Sie nach 63 Jahren und 2 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen bzw. nach 63 Jahren und 7 Monaten, wenn Sie schwerbehindert sind. Ansonsten müssen Sie entweder Abschläge in Kauf nehmen oder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze warten.

Ob es sich "lohnt", 2 Jahre weiter zu arbeiten und in die Rentenversicherung einzuzahlen, ist immer auch eine subjektive Beurteilung, die Ihnen keiner abnehmen kann. Rein aus finanzieller Sicht können Sie sich aber ausrechnen lassen, wie sich 2 weitere Beitragsjahre auf die Rentenhöhe auswirken. Bei einem Durchschnittsverdienst (38.901,- € pro Jahr) erhöht sich die Rente um ca. 33,05 € pro Jahr (alte Bundesländer).

Bei den bisherigen Antworten wurde darüber hinaus ein Aspekt noch gar nicht berücksichtigt: Wenn Sie zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen können, erhalten sie insgesamt 2 Jahre lang mehr Rente – ohne dafür weiter arbeiten zu müssen…

Vielleicht kommt für Sie aber auch in Betracht, neben der Altersrente weiter zu arbeiten? Auch das ist möglich. Die Rente wird dann ggf. nur als Teilrente gezahlt, weil das Arbeitsentgelt als Hinzuverdienst angerechnet wird. In diesem Fall wird die Rente zum Erreichen der Regelaltersgrenze um die zwischenzeitlich gezahlten Beiträge erhöht.

Wie Sie sehen, ist Ihre Frage nicht so einfach zu beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich einmal ausführlich und individuell beraten zu lassen. Wenden Sie sich z. B. an die nächstgelegene Beratungsstelle der Rentenversicherung oder an ein Versicherungsamt in Ihrer Nähe.

von
Alter Schwede

Bei einem Durchschnittsverdienst (38.901,- € pro Jahr) erhöht sich die Rente um ca. 33,05 € pro Jahr (alte Bundesländer).

Pro Monat,oder?

Experten-Antwort

Hallo Alter Schwede,

gemeint war, dass sich die monatliche Rente pro Jahr der Beschäftigung um 33,05 € erhöht. Bei 2 Jahren Beschäftigung also um insgesamt 66,10 €.

Das war etwas missverständlich. Danke für den Hinweis!

von
Flexirente

Im Gegensatz zum Experten ich gehe mal aufgrund ihrer Angabe „hätte Anfang des Jahres abschlagsfrei in Rente gehen können“, davon aus, dass Sie im August 1955 geboren sind. Dann hätten Sie im März 2019 „abschlagsfrei“ in Rente gehen können, wenn die Wartezeit von 45 Jahre erfüllt gewesen wäre. Und dann haben Sie auch Anspruch auf eine Regelaltersrente mit 65 Jahren und 7 Monaten ab April 2021.

Wenn Sie wie bisher voll weiterarbeiten, z. B. mit einem Durchschnittsverdienst von rd. 3240 € monatlich und Ihre Rente aus den bis heute ja schon mehr als 45 Jahren z.B. 1400 € beträgt, stehen Sie vor folgender Überlegung:

Soll ich ohne Rente noch die Zeit bis März 2021 für 15 Monate weiterarbeiten und meine Rente bis dahin von 1400 € mit den Beiträgen für diese 15 Monate in Höhe von 4519,80 € auf knappe 1440 € steigern oder soll ich ab Januar 2020 direkt die Rente von 1400 € (ohne Abschläge!) beziehen?

Dabei taucht allerdings die Frage auf, wie hoch ist denn bei dem unveränderten Hinzuverdienst von 3240 € für das ganze Kalenderjahr 2020 = 38.880 € die Teilrente ab Januar 2020?.

Wenn Sie in den letzten 15 Kalenderjahre (also 2005 – 2019) leicht mehr als durchschnittlich verdient haben, könnte sich noch ein sehr geringer Betrag ergeben, für 12 Monate also auch nicht viel.

Wenn Sie allerdings die Rente erst ab z.B. Juni oder Juli 2020 beanspruchen, könnten Sie in 2020 noch knapp 6000 € an Rente beziehen, und in 2021 noch 3 Monate lang die fast volle Rente. Also bei einer Entscheidung volle Weiterarbeit + Teilrentenbeträge ab Juni 2020 gut 9000 € Rente. Die Regelaltersrente ab April 2020 wird dann auch noch für die bis dahin erzielten Verdienste erhöht. Und dem steht kein Minus aufgrund von Abschlägen gegenüber, weil sie ja eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten.

Das Fazit müssen Sie selber ziehen.

von
Berater

Zitiert von: Experte
Hallo Christine,

Wie Sie sehen, ist Ihre Frage nicht so einfach zu beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich einmal ausführlich und individuell beraten zu lassen. Wenden Sie sich z. B. an die nächstgelegene Beratungsstelle der Rentenversicherung oder an ein Versicherungsamt in Ihrer Nähe.

Dort wird man Ihnen allerdings Ihre individuelle Entscheidung auch nicht abnehmen können.

von
Immer diese Besserwisser

Zitiert von: Flexirente

Im Gegensatz zum Experten ich gehe mal ... davon aus, dass Sie im August 1955 geboren sind.
...
Und dann haben Sie auch Anspruch auf eine Regelaltersrente mit 65 Jahren und 7 Monaten ab April 2021.

Dumm nur, dass der Jahrgang 1955 nicht mit 65 Jahren und 7 Monaten eine Regelaltersrente erhalten kann, sondern erst mit 65 Jahren und 9 Monaten, siehe § 235 Absatz 2 SGB VI:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html

Da hat der Experte wohl etwas besser nachgedacht!

von
weiterer Berater

Zitiert von: Berater
Zitiert von: Experte
Hallo Christine,

Wie Sie sehen, ist Ihre Frage nicht so einfach zu beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich einmal ausführlich und individuell beraten zu lassen. Wenden Sie sich z. B. an die nächstgelegene Beratungsstelle der Rentenversicherung oder an ein Versicherungsamt in Ihrer Nähe.

Dort wird man Ihnen allerdings Ihre individuelle Entscheidung auch nicht abnehmen können.


Wie die Antwort von @Flexirente aber gut zeigt, kann eine gute Beratung verschiedene Optionen aufzeigen und dadurch eine Entscheidungshilfe bieten.

von
Auch nicht

Zitiert von: Immer diese Besserwisser
Zitiert von: Flexirente

Im Gegensatz zum Experten ich gehe mal ... davon aus, dass Sie im August 1955 geboren sind.
...
Und dann haben Sie auch Anspruch auf eine Regelaltersrente mit 65 Jahren und 7 Monaten ab April 2021.

Dumm nur, dass der Jahrgang 1955 nicht mit 65 Jahren und 7 Monaten eine Regelaltersrente erhalten kann, sondern erst mit 65 Jahren und 9 Monaten, siehe § 235 Absatz 2 SGB VI:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html

Da hat der Experte wohl etwas besser nachgedacht!

Experte geht von Jahrgang 1953 aus.
Dann wäre schon Anfang dieses Jahres das Regelaltersrentenalter erreicht gewesen....
Vielleicht sollte man mal Geburtsmonat und Jahr erfahren, bevor weiter spekuliert wird :-)

von
auch nicht auch nicht

Zitiert von: Auch nicht
Zitiert von: Immer diese Besserwisser
Zitiert von: Flexirente

Im Gegensatz zum Experten ich gehe mal ... davon aus, dass Sie im August 1955 geboren sind.
...
Und dann haben Sie auch Anspruch auf eine Regelaltersrente mit 65 Jahren und 7 Monaten ab April 2021.

Dumm nur, dass der Jahrgang 1955 nicht mit 65 Jahren und 7 Monaten eine Regelaltersrente erhalten kann, sondern erst mit 65 Jahren und 9 Monaten, siehe § 235 Absatz 2 SGB VI:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html

Da hat der Experte wohl etwas besser nachgedacht!

Experte geht von Jahrgang 1953 aus.
Dann wäre schon Anfang dieses Jahres das Regelaltersrentenalter erreicht gewesen....
Vielleicht sollte man mal Geburtsmonat und Jahr erfahren, bevor weiter spekuliert wird :-)


Hey Leute, die Beantwortung der Frage hängt doch eigentlich gar nicht vom Geburtsjahr ab. Also lassen wir das doch einfach!

Christine sollte zur Beratung gehen. Das war's!

von
Flexi

Zitiert von: Immer diese Besserwisser
Zitiert von: Flexirente

Im Gegensatz zum Experten ich gehe mal ... davon aus, dass Sie im August 1955 geboren sind.
...
Und dann haben Sie auch Anspruch auf eine Regelaltersrente mit 65 Jahren und 7 Monaten ab April 2021.

Dumm nur, dass der Jahrgang 1955 nicht mit 65 Jahren und 7 Monaten eine Regelaltersrente erhalten kann, sondern erst mit 65 Jahren und 9 Monaten, siehe § 235 Absatz 2 SGB VI:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html

Da hat der Experte wohl etwas besser nachgedacht!


65+9 ist richtig für den Jahrgang 1955. Bei Jahrgang 1953 wäre die Regelaltersrente aber spätestens ab August 2019 möglich gewesen und alles kein Thema mehr!

von
Albert

Ich bin 53 geb. durch ATZ schon 7 J. in Rente. Ist nicht das Leben zu kurz um freiwillig länger zu arbeiten, kann nicht verstehen was sich manche Menschen dabei denken.

von
Fastrentner

@ Albert

Zitiert von: Albert
Ich bin 53 geb. durch ATZ schon 7 J. in Rente. Ist nicht das Leben zu kurz um freiwillig länger zu arbeiten, kann nicht verstehen was sich manche Menschen dabei denken.

Wenn ein angehender Rentner mit ca. 50 Punkten, was etwa 1.650€ brutto ergibt, eine Ehefrau hat die nicht arbeitet warum auch immer, ein Haus hat, ein Auto hat UND NICHT die Möglichkeit der ATZ hat, der muß sich schon Gedanken machen wann er in Rente geht.
Vielleicht verstehen Sie jetzt was sich Dieser denkt.
Der möchte auch noch mit Seiner Frau ein Eis essen gehen ohne vorher in den Geldbeutel zu schauen, und sich zu fragen kann ich mir das noch leisten.
Sie können es sich leisten.

Gruß Fastrentner

von
Albert

Man kann auch gut leben ohne nach Malle fliegen.

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