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Zur Experten-Antwort springenHallo Christine,
aufgrund des angegebenen Regelalters von 65 Jahren und 7 Monaten gehe ich mal davon aus, dass Sie Jahrgang 1953 sind.
Dann können Sie nach 63 Jahren und 2 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen bzw. nach 63 Jahren und 7 Monaten, wenn Sie schwerbehindert sind. Ansonsten müssen Sie entweder Abschläge in Kauf nehmen oder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze warten.
Ob es sich "lohnt", 2 Jahre weiter zu arbeiten und in die Rentenversicherung einzuzahlen, ist immer auch eine subjektive Beurteilung, die Ihnen keiner abnehmen kann. Rein aus finanzieller Sicht können Sie sich aber ausrechnen lassen, wie sich 2 weitere Beitragsjahre auf die Rentenhöhe auswirken. Bei einem Durchschnittsverdienst (38.901,- € pro Jahr) erhöht sich die Rente um ca. 33,05 € pro Jahr (alte Bundesländer).
Bei den bisherigen Antworten wurde darüber hinaus ein Aspekt noch gar nicht berücksichtigt: Wenn Sie zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen können, erhalten sie insgesamt 2 Jahre lang mehr Rente – ohne dafür weiter arbeiten zu müssen…
Vielleicht kommt für Sie aber auch in Betracht, neben der Altersrente weiter zu arbeiten? Auch das ist möglich. Die Rente wird dann ggf. nur als Teilrente gezahlt, weil das Arbeitsentgelt als Hinzuverdienst angerechnet wird. In diesem Fall wird die Rente zum Erreichen der Regelaltersgrenze um die zwischenzeitlich gezahlten Beiträge erhöht.
Wie Sie sehen, ist Ihre Frage nicht so einfach zu beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich einmal ausführlich und individuell beraten zu lassen. Wenden Sie sich z. B. an die nächstgelegene Beratungsstelle der Rentenversicherung oder an ein Versicherungsamt in Ihrer Nähe.
Hallo Alter Schwede,
gemeint war, dass sich die monatliche Rente pro Jahr der Beschäftigung um 33,05 € erhöht. Bei 2 Jahren Beschäftigung also um insgesamt 66,10 €.
Das war etwas missverständlich. Danke für den Hinweis!
Sie sollten sich nochmal informieren. Es sind 0,5% pro Monat.Hallo, da ich über 40 Jahre arbeite und ohne Unterbrechung in die Rentenversicherung einzahle, hätte ich Anfang des Jahres mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Ich möchte aber noch 2 Jahre weiter berufstätig sein und mit den Regelalter 65J 7 Mon. in Rente gehen. Lohnt sich das überhaupt für den Rentenverlauf? mfgEs lohnt sich immer. Wenn du über deine Regelalteesrente hinaus noch arbeitest und Beiträge einzahlt, erhältst du für jeden Monat 0,3% mehr Rente.
Hauptsache es lohnt sich!!! -:)Es lohnt sich immer. Wenn du über deine Regelalteesrente hinaus noch arbeitest und Beiträge einzahlt, erhältst du für jeden Monat 0,3% mehr Rente.Sie sollten sich nochmal informieren. Es sind 0,5% pro Monat.
Wie die Antwort von @Flexirente aber gut zeigt, kann eine gute Beratung verschiedene Optionen aufzeigen und dadurch eine Entscheidungshilfe bieten.Hallo Christine, Wie Sie sehen, ist Ihre Frage nicht so einfach zu beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich einmal ausführlich und individuell beraten zu lassen. Wenden Sie sich z. B. an die nächstgelegene Beratungsstelle der Rentenversicherung oder an ein Versicherungsamt in Ihrer Nähe.Dort wird man Ihnen allerdings Ihre individuelle Entscheidung auch nicht abnehmen können.
65+9 ist richtig für den Jahrgang 1955. Bei Jahrgang 1953 wäre die Regelaltersrente aber spätestens ab August 2019 möglich gewesen und alles kein Thema mehr!Im Gegensatz zum Experten ich gehe mal ... davon aus, dass Sie im August 1955 geboren sind. ... Und dann haben Sie auch Anspruch auf eine Regelaltersrente mit 65 Jahren und 7 Monaten ab April 2021.Dumm nur, dass der Jahrgang 1955 nicht mit 65 Jahren und 7 Monaten eine Regelaltersrente erhalten kann, sondern erst mit 65 Jahren und 9 Monaten, siehe § 235 Absatz 2 SGB VI: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html Da hat der Experte wohl etwas besser nachgedacht!
Experte geht von Jahrgang 1953 aus. Dann wäre schon Anfang dieses Jahres das Regelaltersrentenalter erreicht gewesen.... Vielleicht sollte man mal Geburtsmonat und Jahr erfahren, bevor weiter spekuliert wird :-)Im Gegensatz zum Experten ich gehe mal ... davon aus, dass Sie im August 1955 geboren sind. ... Und dann haben Sie auch Anspruch auf eine Regelaltersrente mit 65 Jahren und 7 Monaten ab April 2021.Dumm nur, dass der Jahrgang 1955 nicht mit 65 Jahren und 7 Monaten eine Regelaltersrente erhalten kann, sondern erst mit 65 Jahren und 9 Monaten, siehe § 235 Absatz 2 SGB VI: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html Da hat der Experte wohl etwas besser nachgedacht!
Hey Leute, die Beantwortung der Frage hängt doch eigentlich gar nicht vom Geburtsjahr ab. Also lassen wir das doch einfach! Christine sollte zur Beratung gehen. Das war's!Dumm nur, dass der Jahrgang 1955 nicht mit 65 Jahren und 7 Monaten eine Regelaltersrente erhalten kann, sondern erst mit 65 Jahren und 9 Monaten, siehe § 235 Absatz 2 SGB VI: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html Da hat der Experte wohl etwas besser nachgedacht!Experte geht von Jahrgang 1953 aus. Dann wäre schon Anfang dieses Jahres das Regelaltersrentenalter erreicht gewesen.... Vielleicht sollte man mal Geburtsmonat und Jahr erfahren, bevor weiter spekuliert wird :-)
Ist doch super! Dann freut sich das Finanzamt über Ihre höhere Steuerzahlung.Ich bin 53 geb. durch ATZ schon 7 J. in Rente. Ist nicht das Leben zu kurz um freiwillig länger zu arbeiten, kann nicht verstehen was sich manche Menschen dabei denken.Wenn ein angehender Rentner mit ca. 50 Punkten, was etwa 1.650€ brutto ergibt, eine Ehefrau hat die nicht arbeitet warum auch immer, ein Haus hat, ein Auto hat UND NICHT die Möglichkeit der ATZ hat, der muß sich schon Gedanken machen wann er in Rente geht. Vielleicht verstehen Sie jetzt was sich Dieser denkt. Der möchte auch noch mit Seiner Frau ein Eis essen gehen ohne vorher in den Geldbeutel zu schauen, und sich zu fragen kann ich mir das noch leisten. Sie können es sich leisten. Gruß Fastrentner
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