Sie werden in jedem Fall von Ihrem Rentenversicherungsträger ca. 3 Monate vor Erreichen der Regelaltersrente (= derzeit 65. Lebensjahr) über die bevorstehende Umwandlung Ihrer Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente schriftlich informiert. Aufgrund dieser Neuberechnung ergibt sich jedoch selten ein höherer Rentenzahlbetrag und auch nur dann, wenn nach dem Eintritt der Ewerbsminderung weitere rentenrechliche Zeiten liegen. Aufgrund des Besitzschutzes ist jedoch garantiert, daß sich keine Rentenminderung ergeben darf, also Ihre bisherige Rente mindestens in gleicher Höhe weitergezahlt wird.