1. Aufgrund von Probeberechnungen ist festgestellt worden, dass die Rente wegen Erwerbsminderung höher ist, als die zu zahlende Altersrente. Dieser finanzielle Unterschied ergibt sich in der Regel aufgrund der unterschiedlichen Rentenabschläge.
2. Ob es aber eine Entscheidungsmöglichkeit gibt, zwischen diesen beiden Rentenarten zu entscheiden, muss aber zunächst geprüft werden. Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung muss Erwerbsminderung vorliegen. Außerdem ist zu beachten, ob der Versicherte in seiner Entscheidung überhaupt frei entscheiden kann, wenn z. B. andere Sozialleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen werden.