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Experten-Antwort

Rentenhöhe? Anspruch?

von PippiLangstrumpf22.08.2017 | 14:08
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4 Antworten

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Hallo Experten, ein Freund von mir hat dieses Jahr im Februar seine 3 1/2 jährige Ausbildung beendet und sonst noch nicht gearbeitet. Derzeit ist er beim Arbeitsamt, jedoch nicht vermittelbar, da er gesundheitlich extrem angeschlagen (und lt. Einschätzung des Arbeitsamtes voll erwerbsgemindert) ist. Das Arbeitsamt drängt jetzt auf einen Rentenantrag. Mit wie viel Rente könnte er denn ca. rechnen? Hat er überhaupt einen Anspruch? Bislang hat er nämlich noch keine Auskunft über die Höhe seiner Rente erhalten. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Anspruch?

§ 53 SGB VI (Vorzeitige Wartezeiterfüllung)

Die allgemeine Wartezeit ist auch vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung erwerbsgemindert geworden sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben. Der Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres, längstens jedoch um sieben Jahre.

Rentenhöhe?

Durch Sonderregelungen (Zurechnungszeit) können auch junge Leute eine relativ hohe Rente erhalten.

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3 Antworten

W*lfgangam 22.08.2017 | 19:29
Hallo PippiLangstrumpf, Ergänzend zum Experten/in-Beitrag: Wenn die Ausbildung eine rein schulische Ausbildung war (keine "Lehre"), liegen keine Pflichtbeiträge = kein Rentenanspruch. Zudem kann das Arbeitsamt ihn zwar zum Rentenantrag 'drängen', i.O. ist das aber nicht, da geht nur eine schriftliche Aufforderung zur beruflichen Reha-Maßnahme. In der Folge könnte dann die DRV EM feststellen/oder auch nicht. Hat er die klassische Lehre/mit Pflichtbeitragszeiten hinter sich, beträgt die Rentenhöhe in diesem frühen Stadium (Alter vielleicht 20) um die 1100 EUR mtl., netto. > Bislang hat er nämlich noch keine Auskunft über die Höhe seiner Rente erhalten. Setzt auch mind. 5 Jahre Beiträge voraus, vorher kann der 'Computer' nicht rechnen und das automatisch drucken/zusenden. Spezialfälle, wie Ihrer, dafür ist im Gesetz keine standardmäßige Rentenauskunft (richtig: Renteninformation) vorgesehen. Gruß w.
Hexenbesenam 28.08.2017 | 06:52
1100 Euro Rente MONATLICH ?? Für 3 1/2 Jahre Lehrzeit ? ---Ich bekomme nach 47 Jahren Vollzeit 1500 BRUTTO ! Da frag ich mich, warum ich denn noch arbeiten gehen soll...
Hexenbesenam 28.08.2017 | 06:52
1100 Euro Rente MONATLICH ?? Für 3 1/2 Jahre Lehrzeit ? ---Ich bekomme nach 47 Jahren Vollzeit 1500 BRUTTO ! Da frag ich mich, warum ich denn noch arbeiten gehen soll...
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