Hallo Wutz,
während des Bezuges von Arbeitslosengeld I werden als beitragspflichtige Einnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung 80 % des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts berücksichtigt. D.h. dass die Zeit des Arbeitslosengeldbezuges selbstverständlich eine rentenerhöhende Wirkung hat.